Münchner Gericht stärkt Thoma Bravo im Streit um EQS-Abfindungen
Münchner Gericht stärkt Thoma Bravo im Streit um EQS-Abfindungen
Ein Münchner Gericht hat in einem Streit um die Abfindung von Minderheitsaktionären zugunsten des US-amerikanischen Private-Equity-Unternehmens Thoma Bravo entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Ausschluss der EQS Group, ein europäischer Anbieter von Dienstleistungen für Unternehmenscompliance. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Aktienkurse zur Bestimmung fairer Abfindungen in solchen Fällen herangezogen werden können.
Das am 19. Februar 2026 ergangene Urteil bestätigt, dass allein der qualifizierte Freiverkehrspreis für die Bewertung ausreicht. Damit entfällt die Notwendigkeit zusätzlicher ergebnisbasierter Prüfungen – ein umstrittenes Thema im Rahmen des kürzlich aktualisierten IDW S 17-Standards.
Thoma Bravo hatte über seine Erwerbsgesellschaft Pineapple German Bidco GmbH die EQS Group übernommen und strebte den Ausschluss der verbleibenden Minderheitsaktionäre an. Einige Anleger fochten die angebotene Abfindung an und argumentierten, sie spiegle nicht den wahren Wert ihrer Anteile wider. Der Fall wurde vor dem Landgericht München I verhandelt, wo die Kanzlei Gleiss Lutz Thoma Bravo vertrat.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Börsenkurs im qualifizierten Freihandel eine faire Grundlage für die Bestimmung der Abfindung pro Aktie bietet. Es wies die Forderung zurück, eine ergebnisorientierte Bewertungsmethode sei notwendig, um die Höhe zu überprüfen. Diese erstinstanzliche Entscheidung ist von Bedeutung, da ähnliche Ausschlussverfahren oft infrage stellen, ob Marktpreise allein zuverlässig sind.
Die EQS Group, bekannt für ihre Dienstleistungen für hochkarätige Kunden wie österreichische Behörden und Großunternehmen, geriet aufgrund ihres Fokus auf Compliance und Unternehmensdienstleistungen ins Visier von Thoma Bravo. Die Private-Equity-Gesellschaft spezialisiert sich auf sicherheitsrelevante IT-Investitionen, wodurch EQS eine strategische Ergänzung für ihr Portfolio darstellt.
Seit dem Urteil sind keine weiteren rechtlichen Schritte oder gerichtlichen Aktualisierungen in dieser Sache bekannt geworden. Die Entscheidung dient als wichtiger Referenzfall für künftige Ausschlussverfahren in Deutschland, insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatten über Bewertungsstandards.
Das Münchner Urteil vereinfacht das Verfahren zur Festlegung von Abfindungen für Minderheitsaktionäre bei Ausschlussverfahren. Indem es den Börsenkurs als eigenständige Messgröße akzeptiert, verringert es den Bedarf an zusätzlichen finanziellen Bewertungen. Dieses Ergebnis könnte die Handhabung ähnlicher Fälle in Zukunft prägen – vor allem angesichts der jüngsten IDW S 17-Richtlinien.
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