Behindertenausweis vor dem Übergang: Betroffene müssen neue Nachweise erbringen

Behindertenausweis vor dem Übergang: Betroffene müssen neue Nachweise erbringen
Schwerbehindertenausweis vor Umstellung: Betroffene müssen neue Nachweise erbringen
Teaser: Das Finanzamt erhält die Daten automatisch. Menschen mit Behinderung müssen ihre elfstellige Steuer-Identifikationsnummer dem Amt mitteilen.
17. Dezember 2025, 11:04 Uhr
Für Menschen mit Behinderung in Deutschland, die Steuerfreibeträge geltend machen, steht eine bedeutende Änderung bevor. Ab 2026 ersetzt die elektronische Datenübermittlung das bisherige papierbasierte Verfahren – Betroffene müssen noch bis Ende 2025 handeln, um keine Nachteile bei ihren Ansprüchen zu erleiden. Die Umstellung soll die Weitergabe von Schwerbehindertenfeststellungen an die Finanzbehörden vereinfachen, erfordert jedoch einen entscheidenden Schritt vonseiten der Antragstellenden.
Ab dem 1. Januar 2026 übermitteln die Versorgungsämter die Daten zu Schwerbehindertenfeststellungen ausschließlich elektronisch an die Finanzämter. Das bedeutet: Wer einen neuen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellt, eine Anpassung einer bestehenden Feststellung beantragt oder den Behinderten-Pauschbetrag beziehen möchte, muss dem zuständigen Versorgungsamt bis zum 31. Dezember 2025 seine elfstellige Steuer-Identifikationsnummer mitteilen. Ohne diese Nummer können ab 2026 keine Ansprüche auf den Pauschbetrag mehr geltend gemacht werden.
Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Die meisten Berechtigten erhalten zwischen 384 und 2.840 Euro pro Jahr, während Blinde, Taubblinde oder Menschen mit Anspruch auf ständige Pflege bis zu 7.400 Euro beziehen können. Die bisherigen papierbasierten Schwerbehindertenausweise werden nach 2025 nicht mehr ausgestellt, da das System vollständig auf digitale Akten umstellt. Allerdings bleiben Feststellungen, die vor dem 1. Januar 2026 getroffen wurden, weiterhin als gültiger Nachweis für steuerliche Zwecke anerkannt. Die Behörden raten dazu, die aktuellen Unterlagen beim Versorgungsamt zu prüfen und insbesondere die Steuer-ID bis zum Stichtag korrekt hinterlegen zu lassen.
Mit den neuen Regelungen endet die Ära der papierbasierten Schwerbehindertenbescheide für Steueranträge. Antragstellende müssen ihre Steuer-Identifikationsnummer bis Ende 2025 übermitteln, um auch 2026 weiterhin ihren Pauschbetrag zu erhalten. Wer die Frist versäumt, muss sich im Rahmen des aktualisierten elektronischen Systems neu bewerben.

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Das Finanzamt erhält die Informationen automatisch. Menschen mit Behinderungen müssen ihre elfstellige Nummer an das Amt weitergeben

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