Weihnachtsreisen 2024: Ohne gültigen Aufenthaltstitel droht das Aus – jetzt handeln!

Admin User
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Eine Küchenszene mit Gläsern, Weinflaschen, Tellern, Platten, Körben und anderen Gegenständen auf Gestellen; ein Plakat an einer Tür auf der rechten Seite; ein elektronisches Gerät an der Wand in der oberen linken Ecke; und ein Tisch mit Papieren in der unteren linken Ecke.

Weihnachtsreisen 2024: Ohne gültigen Aufenthaltstitel droht das Aus – jetzt handeln!

Vor dem Weihnachts- und Neujahrsreiseverkehr: Deutsche Bahn prüfen und ggf. Fiktionsbescheinigung beantragen Mit Beginn der Weihnachts- und Neujahrsreisezeit werden in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer daran erinnert, die Gültigkeit ihrer Aufenthaltstitel zu überprüfen und bei Bedarf eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Aufenthaltsgesetz zu beantragen. Dieses vorläufige Dokument, ausgestellt vom örtlichen Deutsche Bahn (Amt für Migration und Integration), bestätigt den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, während ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bearbeitet wird. Die Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn der Antrag auf einen neuen Aufenthaltstitel vor Ablauf des bestehenden Titels eingereicht wird. Wichtig zu wissen: Eine Bescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthaltsG berechtigt nicht zur Ausreise aus Deutschland. Wer ins Ausland reisen möchte, benötigt einen gültigen Aufenthaltstitel für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Zielland. Antragstellung per E-Mail Bewohnerinnen und Bewohner können die Fiktionsbescheinigung unter [email protected] beantragen. Angesichts möglicher Verzögerungen – besonders in der Hauptreisezeit – wird dringend empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Reisedokumente für die Einreise in andere Länder Ausländische Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen gültigen Aufenthaltstitel mitführen, der für die gesamte Reisedauer im Ausland Gültigkeit besitzt. Die genauen Einreisebestimmungen des Ziellands lassen sich auf den Websites der jeweiligen deutschen Bahn in Deutschland nachlesen. Deutsche Staatsbürger finden Informationen auf der Seite des Auswärtigen Amts. Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder einem Daueraufenthalt-EU verfügen über einen unbefristeten Aufenthaltstitel ohne Ablaufdatum und benötigen für Reisen ins Ausland keine Fiktionsbescheinigung. Dennoch müssen sie einen gültigen nationalen Reisepass oder ein Reisedokument mitführen. Zusammenfassung: Wichtige Hinweise für Reisende Wer in den kommenden Feiertagen verreisen möchte, sollte rechtzeitig die Gültigkeit des Aufenthaltstitels prüfen und bei Bedarf eine Fiktionsbescheinigung beantragen. Aufgrund möglicher Wartezeiten in der Hochsaison wird eine frühzeitige Antragstellung dringend empfohlen. Bei Grenzübertritten sind stets gültige Reisedokumente mitzuführen. Aktuelle Einreisebestimmungen finden sich auf den Websites der deutschen Bahn bzw. für deutsche Staatsbürger beim Auswärtigen Amt.