Rentenreform 2026: Schwerbehinderte müssen länger arbeiten – oder Kürzungen akzeptieren

Admin User
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Ein animiertes Bild von mehreren Frauen, die nebeneinander stehen und ähnlich aussehen, mit flackernden Gesichtern, die von 04 bis 08 und einer weiteren Zahl 19 nummeriert sind.

Rentenreform 2026: Schwerbehinderte müssen länger arbeiten – oder Kürzungen akzeptieren

Große Änderungen bei den deutschen Rentenregeln stehen bevor. Ab 2026 endet die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters für schwerbehinderte Menschen. Die Jahrgänge ab 1964 werden die ersten sein, die mit 65 Jahren ohne finanzielle Abzüge in Rente gehen müssen, wenn sie früher aus dem Berufsleben ausscheiden.

Die Anpassungen betreffen auch die Übergangsregelungen und die Voraussetzungen für den vorzeitigen Renteneintritt. Wer nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurde, hat keinen Anspruch mehr auf bisherige Ausnahmen – künftig gelten strengere Regeln.

Das Renteneintrittsalter für Schwerbehinderte wurde schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Diese stufenweise Erhöhung begann vor Jahren, endet aber 2026. Danach führt ein Renteneintritt vor dem 65. Lebensjahr zu dauerhaften Kürzungen der Rentenbezüge.

Um vorzeitig wegen Schwerbehinderung in Rente zu gehen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und 35 Jahre an Versicherungsbeiträgen. Allein die Nutzung eines Rollstuhls oder eine Behinderung reichen nicht aus. Zudem berechtigt eine Schwerbehinderung nicht automatisch zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente.

Für die Rentenplanung ist der richtige Zeitpunkt entscheidend. Rentenanträge sollten drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt gestellt werden. Auch 2026 wird ein Renteneintritt mit 62 Jahren noch möglich sein – allerdings nur mit Abzügen. Das Ende der schrittweisen Anhebung bedeutet, dass Schwerbehinderte zwar weiterhin früher in Rente gehen können, dies aber mit geringeren monatlichen Zahlungen verbunden sein kann.

Langfristig bleiben durch die Änderungen die Optionen für einen früheren Renteneintritt schwerbehinderter Menschen erhalten. Der Kompromiss besteht jedoch in möglichen Kürzungen der Rentenhöhe, die gesundheitliche Bedürfnisse und finanzielle Stabilität in Einklang bringen sollen.

Die neuen Regelungen markieren einen Wandel im Rentensystem für Schwerbehinderte. Ab 2026 müssen Betroffene strengere Kriterien für einen vorzeitigen Renteneintritt erfüllen. Ohne Übergangsregelungen wird eine sorgfältige finanzielle Planung für künftige Rentner noch wichtiger.