Neue Grundsicherung in Deutschland: 30-Prozent-Kürzung droht bei Fehlverhalten

Neue Grundsicherung in Deutschland: 30-Prozent-Kürzung droht bei Fehlverhalten
Deutschland führt ein neues Grundsicherungssystem ein, das das bisherige Bürgergeld ersetzt. Die Reform, die bald in Kraft tritt, bringt strengere Regeln und sofortige Sanktionen bei Verstößen mit sich. Wer einen zweiten Termin versäumt, muss mit einer Kürzung der monatlichen Leistungen um 30 Prozent rechnen – was Familien in die Obdachlosigkeit treiben könnte.
Das neue System sieht harte Strafen für Regelverstöße vor. Bei einem ersten versäumten Termin im Jobcenter folgt zunächst eine zweite Vorladung. Weitere Versäumnisse haben jedoch gravierende Konsequenzen: Ein zweiter nicht wahrgenommener Termin führt zu einer Kürzung der monatlichen Zahlungen um 30 Prozent – für Alleinstehende sinkt der Betrag damit von derzeit 563 Euro auf 394 Euro. Nach einem dritten Fehltermin werden die Leistungen komplett gestrichen, einschließlich der Wohnkostenübernahme.
Auch andere Verstöße, wie die Ablehnung eines Jobangebots oder mangelnde Eigeninitiative bei der Arbeitssuche, ziehen eine 30-prozentige Kürzung nach sich. Die geplanten Abzüge von 30 Prozent werfen jedoch verfassungsrechtliche Bedenken auf. Zudem müssen die Bezieher der Leistungen mit einem zweiten Jahr in Folge ohne Anpassung der Sätze rechnen – obwohl es 2023 und 2024 aufgrund der Inflation deutliche Erhöhungen gegeben hatte.
Das neue Grundsicherungssystem in Deutschland führt strengere Auflagen und sofortige Sanktionen für Empfänger ein. Zwar will die Regierung damit die Einhaltung der Regeln fördern, doch die harten Strafen sorgen für Kritik – insbesondere wegen der möglichen Folgen für sozial schwache Familien. Wie sich die Reform in der Praxis auswirkt, wird sich zeigen, sobald sie in Kraft tritt.

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