HZA-RO: Abschied im Hauptzollamt Rosenheim - Direktor Reinhard Mayr geht in den Ruhestand

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Ein Schreibtisch mit Papieren und Akten, uniformierte Personen auf der rechten Seite und eine Person auf der linken Seite, ein Stuhl dahinter und "US Army RDECOM" auf der Wand im Hintergrund.

HZA-RO: Abschied im Hauptzollamt Rosenheim - Direktor Reinhard Mayr geht in den Ruhestand

Abschied beim Hauptzollamt Rosenheim – Direktor Reinhard Mayr geht in den Ruhestand

Hauptzollamt Rosenheim – Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Mühldorf am Inn, Ebersberg, ... ✚ Weiterlesen

Reinhard Mayr, Leiter des Hauptzollamts Rosenheim, scheidet Ende 2025 nach fast 47 Jahren im öffentlichen Dienst aus dem Berufsleben aus. Seine Laufbahn begann 1988 als junger Zollinspektor; später wurde er zu einer Schlüsselfigur bei der Modernisierung des Zollwesens in Bayern.

Seine berufliche Stationen startete Mayr 1988 am Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn. Nach dem EU-Beitritt Österreichs 1995 trieb er die Umstellung auf elektronische Zollabfertigung in der Region maßgeblich voran.

Um die Jahrtausendwende kehrte er als Leiter des Zollamts nach Bad Reichenhall zurück. Seine Expertise führte ihn später zum Oberfinanzdirektion München, wo er sich mit Zoll- und Politikfragen befasste. 2005 spielte Mayr eine zentrale Rolle bei der Übertragung der Bekämpfung illegaler Beschäftigung auf die Zollbehörde in Rosenheim. Seine Führungskraft zeigte sich erneut, als er im September 2023 die Leitung des Hauptzollamts Rosenheim übernahm. Mit seinem anstehenden Ruhestand übernimmt Dr. Bernd Ramming kommissarisch die Amtsgeschäfte, bis ein dauerhafter Nachfolger ernannt wird. Ab diesem Zeitpunkt wird Christoph Geyer die interimistische Leitung übernehmen.

Mayrs Ausscheiden markiert das Ende einer langen und prägenden Karriere in der Zollverwaltung. Seine Arbeit bei der Digitalisierung von Prozessen und der Bekämpfung von Schwarzarbeit hat bleibende Spuren in der regionalen Zollarbeit hinterlassen. Das Rosenheimer Amt steht nun vor einem Führungswechsel, während sein Ruhestand Wirksamkeit erlangt.