Gartenbesitzer nutzt Gartenhaus illegal - Auch im Winter: Leben im Garten untersagt

Gartenbesitzer nutzt Gartenhaus illegal - Auch im Winter: Leben im Garten untersagt
Ein Gartenbesitzer hat einen Rechtsstreit über den Verkauf eines Grundstücks gewonnen, zu dem ein Schuppen gehörte, der illegal als ganzjähriges Wohngebäude genutzt wurde. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob der Schuppen als dauerhafter Wohnsitz galt – und ob der Verkauf daher steuerpflichtig sein sollte. Das Bundesfinanzgericht entschied zugunsten des Besitzers und erklärte den Verkauf für steuerfrei.
Ursprünglich handelte es sich bei dem Gebäude um einen 12,3 Quadratmeter großen Gartenschuppen, der lediglich als Abstellraum oder für gelegentliche Nutzung genehmigt war. Im Laufe der Zeit baute der Besitzer ihn jedoch zu einer voll funktionsfähigen Wohnfläche aus. Der Schuppen verfügte über eine Küche, ein Bad, eine Heizung sowie Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und Telefon.
Obwohl keine Baugenehmigung für eine dauerhafte Bewohnung vorlag, lebte der Besitzer das ganze Jahr über dort. Beim Verkauf des Grundstücks argumentierten die Finanzbehörden, dass die Aufwertung des Schuppens ihn zu einem steuerpflichtigen Vermögenswert mache. Sie wollten die Wertsteigerung aus dem Verkauf mit der Spekulationssteuer belegen. Das Gericht sah dies jedoch anders: Zwar war der Schuppen für den täglichen Gebrauch ausgestattet, erfüllte jedoch nicht die rechtliche Definition eines dauerhaften Wohngebäudes. Folglich blieb der Verkauf steuerfrei.
Das Urteil bestätigt, dass die Nutzung des Schuppens als Wohnraum seinen rechtlichen Status nicht änderte. Der Gewinn des Besitzers aus dem Verkauf unterliegt daher keiner Besteuerung, und der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten. Die Steuerbehörden haben die Entscheidung akzeptiert und den Fall damit abgeschlossen.

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