Bayern klagt gegen EU-Bodenüberwachung: Zu viel Bürokratie für Landwirte?

Bayern klagt gegen EU-Bodenüberwachung: Zu viel Bürokratie für Landwirte?
Bayern treibt rechtliche Schritte gegen das neue EU-Bodenüberwachungsgesetz voran. Die Landesregierung will, dass der Bundesrat eine Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreicht. Beamte argumentieren, die Verordnung schaffe übermäßige Bürokratie für Landwirte und kommunale Behörden.
Streitpunkt ist, ob die EU mit ihrer Bodenschutz-Richtlinie ihre Befugnisse überschreitet. Bayern behauptet, die Mitgliedstaaten könnten den Bodenschutz auch ohne EU-Eingriffe regeln. Der Freistaat besteht darauf, dass das Gesetz regionale Behörden unverhältnismäßig belaste.
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) unterstützte diese Position im Juli 2024 und erklärte die Richtlinie für einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Allerdings verteidigen der Europäische Rat und die Kommission das Gesetz, sodass die Debatte weiter ungelöst bleibt. Die Umsetzung läuft trotz laufender juristischer Auseinandersetzungen weiter.
Eine endgültige Entscheidung über Bayerns Vorstoß steht für Dezember an. Der Bundesrat wird dann abstimmen, ob die Klage vorangetrieben wird. Bei Zustimmung würde der Fall zur weiteren Prüfung an den EuGH gehen.
Das Ergebnis der Bundesratsabstimmung wird die nächsten Schritte in diesem Rechtsstreit bestimmen. Geht die Klage durch, muss der EuGH prüfen, ob das EU-Gesetz gegen Subsidiaritätsregeln verstößt. Der Konflikt zeigt die Spannungen zwischen regionaler Autonomie und EU-weiten Umweltschutzvorgaben auf.

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