Zusatzkosten: "Apotheke soll schuld sein"

Admin User
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Ein Foto einer Person mit mehreren Flaschen und ein paar Pillen daneben.

Zusatzkosten: "Apotheke soll schuld sein"

Zusatzkosten: „Krankenkasse gibt Apotheke die Schuld“

Teaser: Eine Apotheke gab ein Rezept für ein Schilddrüsenmedikament aus. Die Patientin sollte eigentlich nur eine Zuzahlung von fünf Euro plus Festbetrag leisten – doch das überraschte sie zunächst. Als sie bei ihrer Krankenkasse nachfragte, hieß es, die Apotheke trage die Verantwortung.

22. Dezember 2025, 08:25 Uhr

Eine Patientin aus München erhielt in der St.-Morus-Apotheke unerwartet eine Rechnung über 9,50 Euro für ihr Schilddrüsenmedikament. Neben der üblichen Zuzahlung von fünf Euro wurden ihr zusätzliche Mehrkosten in Höhe von 4,50 Euro in Rechnung gestellt. Die unerwartete Preisgestaltung verließ sie verwirrt und verärgert zurück.

Nach Rücksprache mit ihrer Krankenkasse, der DAK-Gesundheit, stellte sich heraus, dass Apotheken bei Rabattvereinbarungen Spielraum haben – diesen aber nicht immer nutzen. Zudem kam ans Licht, dass es bei der ursprünglichen Ausstellung des Rezepts zu einer Unstimmigkeit gekommen war, die die zusätzlichen Kosten hätte vermeiden können.

Der Vorfall begann, als die Patientin in der Apotheke ihr verschriebenes L-Thyroxin Winthrop 25 µg abholte. Statt der gewohnten fünf Euro Zuzahlung wurden ihr 4,50 Euro extra berechnet, sodass die Gesamtkosten auf 9,50 Euro stiegen. Überrascht von dem höheren Betrag wandte sie sich an die DAK-Gesundheit, um eine Erklärung zu erhalten.

Zunächst teilte ihr die Krankenkasse mit, dass Apotheken die Zusatzgebühren selbst festlegen könnten. Später wies sie jedoch darauf hin, dass die Apotheke möglicherweise eine bestehende Rabattvereinbarung übersehen habe, die die Zahlung auf die regulären fünf Euro hätte begrenzen sollen. Die DAK-Gesundheit betonte zudem, dass Schilddrüsenmedikamente nicht ohne ärztliche Genehmigung durch günstigere Alternativen ersetzt werden dürfen. Der Apotheker riet der Patientin, ihren Arzt um eine Neueinstufung des Rezepts für eine andere Marke zu bitten. Als sie dies tat, gab die Arztpraxis zu, das Rezept beim ersten Mal nicht sorgfältig genug geprüft zu haben. Mit dem korrigierten Rezept kehrte die Patientin in die Apotheke zurück und zahlte diesmal nur die üblichen fünf Euro Zuzahlung.

Die DAK-Gesundheit entschuldigte sich später dafür, falls ihr Kundenservice irreführende Informationen über die Preisgestaltung durch die Apotheke gegeben habe. Sie bestätigte, dass Apotheken zwar das exakt verschriebene Medikament abgeben müssen, bei Rabatten jedoch ein gewisser Ermessensspielraum besteht – dieser hänge jedoch von individuellen Vereinbarungen ab.

Der Fall zeigt, wie kleine Unachtsamkeiten bei Rezepten und der Preispolitik von Apotheken zu unerwarteten Kosten führen können. Nach der Korrektur durch ihren Arzt konnte die Patientin die Zusatzgebühren bei ihrem nächsten Besuch vermeiden. Die Reaktion der DAK-Gesundheit unterstreicht zudem die Notwendigkeit einer klareren Kommunikation zwischen Krankenkassen, Apotheken und Patienten über die Kosten von Medikamenten.