Gericht verurteilt OpenAI zu Lizenzzahlungen für KI-Training mit Songtexten

Gericht verurteilt OpenAI zu Lizenzzahlungen für KI-Training mit Songtexten
In einem richtungsweisenden Urteil hat ein deutsches Gericht OpenAI dazu verurteilt, Lizenzgebühren für die Nutzung von Songtexten zur Schulung seiner KI ChatGPT zu zahlen. Die Entscheidung des Münchner Gerichts wird als Sieg für die Rechte von Künstlern und als Widerstand etablierter Institutionen gegen neue Technologien gewertet.
Die Klage war von der deutschen Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, der GEMA, eingereicht worden. Diese argumentierte, OpenAI verletze durch die unlautere Nutzung von Texten ohne entsprechende Lizenzierung die Urheberrechte der Künstler. OpenAI hatte dagegen vorgebracht, seine KI speichere oder merke sich keine Texte, sondern generiere Ausgaben eigenständig. Das Gericht urteilte jedoch, dass OpenAI als Vervielfältiger der Texte agiere, sobald diese in die Software eingespeist werden.
Der Richter rügte die OpenAI-Mitarbeiter dafür, nicht zu begreifen, dass es falsch sei, fremdes geistiges Eigentum ohne Erlaubnis zu nutzen. Das Urteil ermutigt andere Berufsverbände, rechtliche Schritte gegen KI-Unternehmen wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen in Betracht zu ziehen. Es erinnert zudem an Kritik, die der deutsche Musiker Sven Regener bereits vor dreizehn Jahren an Internetkonzerne richtete, die Künstlerarbeit ohne faire Vergütung ausbeuten.
OpenAI kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen, doch die Entscheidung sendet ein klares Signal: Urheberrechtsgesetze können im digitalen Zeitalter sehr wohl bestehen und sich anpassen. Sie unterstreicht, dass der Respekt vor den Rechten von Künstlern auch in einer sich wandelnden Technologielandschaft oberste Priorität behält.

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