Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte

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Ein Tisch mit einer weißen Decke, Tellern, Besteck und einem Glas, umgeben von Stühlen, mit einem grünen Tisch dahinter. Ein Mann in einem schwarzen Blazer und eine Frau stehen in der Nähe einer Tür, hinter der zwei Männer sichtbar sind.

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte

Dehoga: Mindestlohn-Erhöhung macht Steuerentlastung für Gastronomie zunichte

Teaser: Die zum 1. Januar 2026 beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie wird laut Branchenangaben durch die Erhöhung des Mindestlohns ausgeglichen – und führt damit nicht zu sinkenden Preisen.

„Mit der Steuerentlastung können wir die Kostensteigerungen auffangen“, sagte Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Bayern, der „Bild“ (Samstagsausgabe).

19. Dezember 2025, 23:03 Uhr

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie in Kraft: Der Steuersatz sinkt von 19 auf 7 Prozent. Doch Branchenvertreter warnen, dass steigende Lohnkosten die finanzielle Entlastung für Unternehmen und Verbraucher zunichtemachen werden.

Die Steuerermäßigung war Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Unterstützung der Gastronomiebranche. Gleichzeitig steigt jedoch am selben Tag der Mindestlohn von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung hatte die Mindestlohnkommission am 27. Juni 2025 beschlossen; das Bundeskabinett setzte sie später per Verordnung um.

Fachverbände haben bereits signalisiert, dass die Mehrwertsteuersenkung nicht zu niedrigeren Preisen führen wird. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern, erklärte, die Senkung diene lediglich dazu, die stark gestiegenen Ausgaben auszugleichen. Patrick Rothkopf, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, pflichtete dem bei und verwies auf den extremen Kostendruck, dem die Betriebe durch die Lohnerhöhung ausgesetzt seien. Folglich werde die Steuerentlastung vollständig durch die höheren Personalkosten aufgezehrt. Für Restaurants und Cafés bleibt damit kein finanzieller Spielraum – die Preise für Verbraucher bleiben unverändert.

Sowohl die Mehrwertsteuersenkung als auch die Mindestlohnerhöhung treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Während die Steuerermäßigung eigentlich die finanzielle Belastung verringern sollte, wird ihre Wirkung durch den gleichzeitigen Lohnanstieg neutralisiert. Kunden müssen daher nicht mit günstigeren Mahlzeiten rechnen, da die Betriebe die Ersparnis benötigen, um die höheren Lohnkosten zu decken.