Wolbergs steht 2025 erneut vor Gericht: Das Finale eines Jahrzehnteskandals

Ex-OB Wolbergs zurück vor Gericht ab März - Wolbergs steht 2025 erneut vor Gericht: Das Finale eines Jahrzehnteskandals
Zehn Jahre nach den ersten Vorwürfen muss sich der ehemalige Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs im März 2025 erneut vor Gericht verantworten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe, er habe während seines Wahlkampfs 2014 unzulässige Vorteile angenommen. Die juristische Auseinandersetzung zieht sich bereits seit Jahren hin, geprägt von mehreren Prozessen und Berufungen, die den Ausgang des Falls maßgeblich beeinflusst haben.
Der Skandal nahm 2014 seinen Anfang, als Wolbergs – damals Kandidat der SPD – beschuldigt wurde, im Rahmen seiner Oberbürgermeister-Kampagne unrechtmäßige Vergünstigungen erhalten zu haben. Sein erster Prozess in den Jahren 2018 bis 2019 endete zwar mit einer Verurteilung in zwei Punkten, doch blieb er aufgrund eines als zu milde bewerteten Urteils ohne Strafe. Der Fall wurde zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
In einem zweiten Verfahren wurde Wolbergs 2020 der passive Bestechung für schuldig befunden und zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil 2021. Doch seine Verteidigung legte 2022 Verfassungsbeschwerde ein, wodurch das Verfahren ausgesetzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde 2024 zurück und ebnete damit den Weg für den nun anstehenden Prozess. Dieser soll am 11. März vor dem Landgericht München I beginnen und voraussichtlich am 20. Mai mit einem Urteil enden. Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Teilneuverhandlung des ursprünglich für 2023 anberaumten, später jedoch auf den Frühling 2026 verschobenen Falls.
Der bevorstehende Prozess markiert das vorläufige Finale eines langjährigen Rechtsstreits. Wolbergs, einst eine prägende Figur der lokalen Politik, sieht sich nun mit der endgültigen Aufarbeitung der seit einem Jahrzehnt schwebenden Vorwürfe konfrontiert. Das für Mai erwartete Urteil wird zeigen, ob auf die bisherige Bewährungsstrafe weitere Sanktionen folgen.

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