Neue Steuerregeln 2026: Was Landwirte bei Naturalleistungen für die Altersvorsorge beachten müssen
Jana KellerNeue Steuerregeln 2026: Was Landwirte bei Naturalleistungen für die Altersvorsorge beachten müssen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat neue Richtlinien für Naturalleistungen im Rahmen der Altersvorsorge in der Landwirtschaft veröffentlicht. Die aktualisierten Freigrenzen für 2026 sollen Landwirten helfen, Steuerstreitigkeiten über solche Zahlungen zu vermeiden. Die Regeln legen fest, bis zu welcher Höhe Leistungen gewährt werden können, ohne dass die Behörden Einspruch erheben.
Nach den aktuellen Vorgaben dürfen Landwirte Naturalleistungen zur Altersvorsorge in Höhe von bis zu 6.200 Euro brutto pro Empfänger und Jahr gewähren. Davon entfallen 5.200 Euro auf Sachleistungen sowie zusätzlich 1.000 Euro netto auf weitere nicht monetäre Vorteile. Der Leistende kann diese als außergewöhnliche Belastungen absetzen – allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Empfänger müssen alle Zuwendungen als sonstige Einkünfte versteuern und Sachleistungen mit ihrem tatsächlichen Marktwert ansetzen. Die Leistungen dürfen sich nicht auf Einkünfte beziehen, die bereits steuerlich unberücksichtigt bleiben. Zudem muss der Empfänger in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.
Häufig kommt es zu Konflikten, wenn die Zahlungen die festgelegten Grenzen überschreiten. Um Streitigkeiten vorzubeugen, wird Landwirten empfohlen, ihre Leistungen an den jährlich angepassten "Unbedenklichkeitsgrenzen" auszurichten.
Die aktualisierten Freigrenzen bieten klare Vorgaben für Naturalleistungen zur Altersvorsorge im Jahr 2026. Landwirte, die sich an diese Richtlinien halten, können das Risiko von Steuerstreitigkeiten verringern. Empfänger müssen sicherstellen, dass sie alle erhaltenen Leistungen korrekt deklarieren.






