Gericht erlaubt Gamsjagd im Kürnacher Wald trotz Naturschutz-Protesten
Johanna SchwarzGericht erlaubt Gamsjagd im Kürnacher Wald trotz Naturschutz-Protesten
Nach einer Gerichtsentscheidung hat die Gamsjagd im Kürnacher Wald bei Kempten wieder begonnen. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies am 22. Februar 2022 eine Klage der Naturschutzorganisation Wildes Bayern e.V. ab. Das Urteil erlaubt die Bejagung von bis zu 15 Tieren in acht örtlichen Jagdrevieren.
Streitpunkt war ein Bejagungsplan für 2021/2022, den die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt Oberallgäu gemeinsam mit der Jagdgenossenschaft Buchenberg genehmigt hatte. Dieser sah die Entnahme von maximal 15 Gämsen im Waldgebiet vor. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Zahl den Fortbestand der Art in der Region nicht gefährde.
Wildes Bayern e.V. hatte sich gegen die Bejagung ausgesprochen und auf eine Erhebung aus dem Jahr 2020 verwiesen, laut der nur 18 Gämsen im Kürnacher Wald lebten. Das Gericht bestätigte jedoch die Entscheidung der Behörde und begründete dies damit, dass die festgelegte Quote einen Ausgleich zwischen dem Populationserhalt der Tiere und der Notwendigkeit schaffe, Verbiss-Schäden an Bäumen zu begrenzen.
Während die Jagd auf der baden-württembergischen Seite des Kürnach bereits fortgeführt worden war, darf sie nun auch auf der Allgäuer Seite wiederaufgenommen werden. Das Gericht bestätigte, dass die Untere Jagdbehörde bei der Festsetzung der Quote rechtmäßig gehandelt habe.
Die Entscheidung bedeutet, dass im Rahmen des genehmigten Plans bis zu 15 Gämsen im Kürnacher Wald erlegt werden dürfen. Das Urteil stärkt zudem den behördlichen Ansatz, Wildtierbestände zu regulieren und gleichzeitig Belange des Waldschutzes zu berücksichtigen. Bisher wurden keine weiteren rechtlichen Schritte gegen die festgelegte Quote angekündigt.






