Atomares Erbe: Warum **Deutschland** noch immer kein Endlager für seinen Müll hat

Atomares Erbe: Warum **Deutschland** noch immer kein Endlager für seinen Müll hat
Deutschlands Atomabfall-Lagerung steht vor einer entscheidenden Herausforderung. Trotz über 130.000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktiven Abfalls und der Erwartung von 10.500 Tonnen hochradioaktiven Mülls bis 2080 fehlt dem Rentnerland ein Endlager. Die derzeitigen Zwischenlager, die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) lizenziert und überwacht werden, bieten keine dauerhafte Lösung. Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) betreibt den Großteil dieser Standorte, während die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit der Suche nach einem geeigneten tiefengeologischen Endlager beauftragt ist.
Die Auswahl eines passenden Standortes ist eine komplexe Aufgabe, die spezifische geologische Bedingungen und öffentliche Akzeptanz erfordert. Die BGE hat mögliche Gebiete auf etwa 25–27 % der Gesamtfläche Deutschlands eingegrenzt, wobei vor allem Regionen in Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz ausgeschlossen wurden. Potenziell geeignete Zonen liegen überwiegend in Norddeutschland sowie in einigen süddeutschen Gebieten, wobei Gesteinsformationen wie Salz, Ton und Granit geprüft werden.
Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) spielt in diesem Prozess eine zentrale Rolle. Sie untersucht, bewertet und prognostiziert Phänomene, die die Sicherheit der Zwischenlager beeinflussen, und berät in Fragen der Abfallentsorgung. Die endgültige Entscheidung über den Endlagerstandort obliegt dem Bundestag und Bundesrat, wobei das Ziel darin besteht, das Verfahren bis spätestens 2050 abzuschließen.
In den deutschen Zwischenlagern lagern derzeit über 130.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfall; in den kommenden Jahrzehnten soll dort auch hochradioaktiver Müll eingelagert werden. Die Suche nach einem tiefengeologischen Endlager läuft weiter, wobei ein beträchtlicher Teil der deutschen Bahn in Betracht gezogen wird. Die finale Standortentscheidung wird vom Parlament getroffen – mit dem Ziel, den Prozess bis 2050 abzuschließen.

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