20 March 2026, 18:17

Tankstellenmitarbeiter stiehlt 1,5-Mio.-Lottogewinn – und scheitert kläglich

Schwarze und weiße Zeitungsanzeige für ein Lotterielos mit zahlreichen Zahlen und Text, wahrscheinlich Anzeige von Lotterieergebnissen.

Lotterie-Betrug: Tankwart verbirgt Kunden-Millionengewinn - Gewinn weg - Tankstellenmitarbeiter stiehlt 1,5-Mio.-Lottogewinn – und scheitert kläglich

Ein Tankstellenmitarbeiter ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem er den Lottogewinn eines Kunden in Höhe von fast 1,5 Millionen Euro vorenthalten hatte. Der Angestellte behielt den Gewinnschein für sich und versuchte später, den Jackpot selbst einzulösen. Seine Täuschung flog auf, als Lotto-Beamte Unstimmigkeiten bei der Prämienabholung entdeckten.

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Der Vorfall begann, als ein Kunde an der Tankstelle, an der der Mitarbeiter arbeitete, ein Spiel 77-Los kaufte. Der Schein gewann 1.477.777 Euro, doch der Angestellte behauptete fälschlicherweise, es gebe keinen Gewinn. Er nahm den Schein an sich und ließ den Käufer ahnungslos über sein Glück.

Erst Monate später versuchte der Mitarbeiter, den Gewinn bei der Lottozentrale einzulösen. Sein Plan scheiterte, als die Beamten bemerkten, dass der Schein seine persönliche Mitarbeiterregistriernummer trug. Da Angestellte nicht an ihrem eigenen Verkaufsort spielen dürfen, weckte die Abweichung Misstrauen. Die Lottobehörden informierten die Polizei, was zu Ermittlungen führte.

Das Gericht sprach den Tankstellenmitarbeiter des Betrugs schuldig und verurteilte ihn zu 15 Monaten Haft auf Bewährung. Zudem erhielt er ein Berufsverbot für die Filiale, in der der Schein verkauft worden war. Trotz der Verurteilung konnte der ursprüngliche Gewinner nie ermittelt werden. Ohne den physischen Schein bleibt der Gewinn unausbezahlt und gilt damit als verloren.

Der Fall zeigt, wie Lottobetrug durch Registrierungsdaten und interne Kontrollen aufgedeckt werden kann. Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Angestellte einer sofortigen Haft entgeht – doch sein Handeln hat den rechtmäßigen Gewinner um eine lebensverändernde Summe gebracht. Das Preisgeld verbleibt nun beim Lottobetreiber, da kein gültiger Anspruch mehr geltend gemacht werden kann.

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