22 April 2026, 20:20

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller ein

Schwarze und weiße Titelseite einer deutschen Zeitung vom 13. November 1939 mit der Schlagzeile "Weitpreubliche Zeitung" und einem Foto von Menschen in traditioneller deutscher Tracht in einer feierlichen Umgebung.

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller ein

Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, ist ohne rechtliche Konsequenzen aus seiner Berichterstattung über Hamado Dipama, ein Mitglied des BR-Rundfunkrats, hervorgegangen. Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter), in denen Müllers Fragen zu Dipamas Flüchtlingsstatus sowie dessen Umgang mit einem umstrittenen Instagram-Post aufgeworfen wurden.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede gegen Müller nun eingestellt und damit einen Streit beendet, der öffentliche Aufmerksamkeit erregte und zu einer finanziellen Unterstützung für seine Verteidigung führte.

Die juristischen Schwierigkeiten begannen Mitte März, als Müller einen offiziellen Bescheid erhielt, in dem ihm rassistische Äußerungen vorgeworfen wurden. Die Vorwürfe bezogen sich auf zwei Tweets: einen, der Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post der Gruppe Afrokratie thematisierte – dieser war ursprünglich mit der Bezeichnung weißer Menschen als "Neandertaler" veröffentlicht worden, bevor er geändert wurde –, und einen weiteren, in dem Müller infrage stellte, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre, um ein Mausoleum zu eröffnen.

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Müller verteidigte seine Berichterstattung als sachlich korrekt und betonte, die Tweets seien zutreffend gewesen. Er kritisierte das Rechtssystem, das Beschuldigte oft mit hohen Kosten für die Abwehr unbegründeter Vorwürfe belaste, während Kläger kein finanzielles Risiko trügen. Die emotionale Belastung durch das Verfahren ließ ihn zudem an seiner Arbeit zweifeln.

Eine spontane Spendenaktion brachte schnell 15.000 Euro für Müllers Anwaltskosten zusammen. Nach Prüfung des Falls stellten die Ermittler das Verfahren ein und bestätigten, dass keine Anklage erhoben werde. Müller begrüßte die Entscheidung und erklärte, eine Verurteilung hätte schwerwiegende persönliche und berufliche Folgen für Tweets gehabt, hinter denen er weiterhin stehe.

Der Fall ist nun ohne Anklage abgeschlossen, sodass Müller seine journalistische Arbeit fortsetzen kann. Die Einstellung des Verfahrens unterstreicht die Herausforderungen, mit denen Reporter bei Diffamierungsvorwürfen konfrontiert sind – rechtliche Auseinandersetzungen können erhebliche finanzielle und emotionale Belastungen mit sich bringen. Die 15.000 Euro an Spendengeldern für seine Verteidigung zeigen zugleich die öffentliche Unterstützung für seine Berichterstattung.

Quelle