03 April 2026, 00:22

Schrotthändler aus Landshut wegen Sozialbetrugs zu hoher Geldstrafe verurteilt

Papier mit gedrucktem Text: "Smith & Son Tea Dealers, and Drugists, 20 Cheapside".

Schrotthändler aus Landshut wegen Sozialbetrugs zu hoher Geldstrafe verurteilt

Ein Schrotthändler aus dem Raum Landshut ist wegen Sozialbetrugs zu einer Geldstrafe von 8.560 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte seine Einkünfte zu niedrig angegeben, wodurch sein Haushalt über zwei Jahre hinweg unberechtigt rund 3.000 Euro an zusätzlichen Leistungen erhielt. Der Fall wurde aufgedeckt, nachdem Unregelmäßigkeiten in seinen Geschäftsbeziehungen zu einem örtlichen Entsorgungsunternehmen auffielen.

Der Händler hatte Schrott im Wert von 40.000 Euro an das Entsorgungsunternehmen geliefert, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Gegenüber dem Jobcenter verschwieg er jedoch einen Großteil seiner Einnahmen, sodass sein Haushalt Leistungen erhielt, auf die er keinen Anspruch hatte.

Das Amtsgericht Erding verurteilte den Mann wegen Betrugs und verhängte die Strafe. Die Behörden betonten, dass alle Haushaltsmitglieder, die Arbeitslosengeld beziehen, verpflichtet seien, Änderungen ihrer finanziellen Situation unverzüglich zu melden.

Elvira Enders-Beetschen, Sprecherin des Hauptzollamts Landshut, erinnerte an die gesetzliche Pflicht, Einkünfte umgehend offenzulegen. Sie warnte, dass Verstöße – wie in diesem Fall – schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

Das Urteil dient als Mahnung an die Folgen von Sozialbetrug. Durch die Handlungen des Schrotthändlers war es zu einer Überzahlung von 3.000 Euro gekommen, die nun zurückerstattet werden muss. Die Behörden beobachten solche Fälle weiterhin genau, um künftig ähnliche Verstöße zu verhindern.

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