10 June 2026, 00:41

Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel für Abgeordnete der Linken

Schiedsgericht der Linken lehnt Ramelows Vorschlag zur Gehaltsdeckelung ab

Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel für Abgeordnete der Linken

Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, hat einen umstrittenen Antrag der Linken gestoppt, der die Gehälter von Abgeordneten deckeln soll. Der von der Parteiführung vorgebrachte Vorschlag sieht vor, die Einkünfte von Mitgliedern des Bundestags und des Europäischen Parlaments auf den Lohn eines durchschnittlichen Arbeitnehmers zu begrenzen.

Ramelow reichte eine Klage ein, um die Abstimmung zu verhindern, doch das Schiedsgericht der Partei wies seinen Antrag als voraussichtlich von vornherein unzulässig zurück.

Der Streit entbrannte, als der Parteivorstand der Linken einen Antrag einbrachte, der die Bezüge der gewählten Vertreter begrenzen soll. Dem Plan zufolge sollten Bundestags- und Europaabgeordnete nicht mehr verdienen als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer.

Ramelow lehnte den Vorstoß ab und argumentierte, er sei verfassungswidrig. Zudem behauptete er, der Antrag solle interne Parteiwahlen beeinflussen. Um zu verhindern, dass der Vorschlag auf dem anstehenden Parteitag zur Abstimmung kommt, beantragte er beim Bundesschiedsgericht der Linken eine einstweilige Verfügung, um das Verfahren vorläufig zu stoppen.

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Das Schiedsgericht wies Ramelows Beschwerde zurück. In seiner Begründung hieß es, der Antrag habe keine ausreichende rechtliche Grundlage. Zudem habe Ramelow keinen berechtigten Schutzbedarf, da die Gehaltsgrenze noch nicht formal vom Parteitag beschlossen worden sei.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts lässt die Debatte über die Gehaltsdeckelung auf dem Parteitag der Linken weiter offen. Ramelows Widerstand ist gescheitert, doch der grundsätzliche Konflikt über die Abgeordnetenbezüge in der Partei bleibt ungelöst. Das Ergebnis der Abstimmung wird zeigen, ob die Regelung umgesetzt oder verworfen wird.

Quelle