Neue Friedhofssatzung: Mehr Flexibilität und angepasste Gebühren ab 2026
Jana KellerNeue Friedhofssatzung: Mehr Flexibilität und angepasste Gebühren ab 2026
Überarbeitete Friedhofssatzung: Abstimmung im Stadtrat am 29. April 2026
Eine überarbeitete Friedhofssatzung wird dem Stadtrat am 29. April 2026 zur Abstimmung vorgelegt. Das Ziel des Entwurfs ist es, die Gebühren anzupassen, Familien neue Optionen zu bieten und die finanzielle Nachhaltigkeit der städtischen Friedhöfe zu verbessern.
Die aktualisierte Satzung sieht Änderungen bei Bestattungs- und Verwaltungsgebühren vor, die die Inflation widerspiegeln und eine vollständige Kostendeckung anstreben. Zwar steigen die Preise für Grabstellen, doch die Stadt wird weiterhin einen Teil der Kosten übernehmen, um die Belastung für die Angehörigen tragbar zu halten. Die Kostendeckungsquote für die Nutzung der Trauerhalle erhöht sich von 40 auf 60 Prozent.
Neue Regelungen erlauben zudem, dass Urnenrasengräber künftig zwei Urnen aufnehmen können, was Familien mehr Flexibilität bietet. Persönliche Grabmale werden nun zugelassen und ermöglichen so zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Ein eigener Bereich für "Engelskinder" – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstorben sind – wird eingerichtet, ohne dass für die trauernden Eltern zusätzliche Kosten entstehen.
Um die Gesamtanpassungen auszugleichen, sind zudem Gebührensenkungen für bestimmte Leistungen vorgesehen. Bei einer Zustimmung des Rates könnten die Änderungen jährlich rund 54.500 Euro mehr einbringen – ein Betrag, der in die Instandhaltung und die Dienstleistungen der Friedhöfe fließen soll.
Die überarbeitete Satzung soll steigende Kosten mit der Unterstützung von Familien in Einklang bringen. Sie führt mehr Bestattungsmöglichkeiten ein und sichert gleichzeitig die finanzielle Stabilität der Friedhöfe. Die Entscheidung des Stadtrats am 29. April wird zeigen, ob die Änderungen in Kraft treten.






