Neue EU-Regel: Stornierungsbutton wird für Online-Verträge Pflicht
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Regeln für die Stornierung von Online-Verträgen in Deutschland. Unternehmen müssen dann auf ihren Webseiten einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ für Verträge anbieten, die dem deutschen Recht unterliegen.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Regelung zurück, doch jedes Mitgliedsland entscheidet selbst über die konkrete Umsetzung. In Deutschland wurde die Richtlinie bereits in nationales Recht überführt – der Button wird damit für alle betreffenden Online-Verträge verpflichtend.
Der Stornierungsbutton muss mindestens so leicht auffindbar sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist, die nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt beginnt, bleibt davon unberührt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Frist für Verbraucher auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.
Nach Betätigung des Buttons müssen Kunden umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Andere EU-Länder werden die Regelung erst umsetzen, sobald sie sie in eigenes Recht übernommen haben.
Für deutsche Unternehmen tritt die Änderung am 19. Juni in Kraft. Ziel ist es, die Vertragskündigung für Verbraucher zu vereinfachen. Bei Nichteinhaltung droht eine deutliche Verlängerung der Widerrufsfrist.






