Mehr Geld für Innovation: Forschungszulage steigt auf 3,5 Millionen Euro pro Jahr
Emma HerrmannMehr Geld für Innovation: Forschungszulage steigt auf 3,5 Millionen Euro pro Jahr
Deutsche Unternehmen profitieren nun von stärkerer finanzieller Förderung für Forschung und Entwicklung. Aktuelle Anpassungen der Forschungszulage haben die Förderobergrenzen angehoben und den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Zudem können Betriebe weitere Zuschüsse wie das ZIM-Programm oder KMU-innovativ beantragen, um Innovationsprojekte voranzutreiben.
Die Forschungszulage bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nun bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr – eine deutliche Erhöhung gegenüber den bisherigen Grenzen. Seit März 2024 können berechtigte Firmen 35 Prozent der förderfähigen Projektkosten erstattet bekommen. Dazu zählen interne Lohnkosten, externe Forschungsaufträge, Eigenleistungen sowie Investitionsausgaben.
Anträge lassen sich rückwirkend stellen, und zwar bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen. Neben der Forschungszulage bieten Programme wie ZIM und KMU-innovativ zusätzliche Finanzierungshilfen. Während ZIM die Entwicklung neuartiger oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen fördert, konzentriert sich KMU-innovativ auf zukunftsweisende Technologien mit langfristigem Wirtschaftspotenzial.
Für Unternehmen, die EU-weite Förderung suchen, bleibt Horizon Europe das größte Forschungs- und Innovationsprogramm. Es stärkt die internationale Zusammenarbeit in der angewandten Forschung. Bei der Beantragung dieser Fördermittel können sich Firmen an Spezialisten wie Hentschel Grant Consulting wenden, die bei der Antragstellung unterstützen.
Die ausgeweitete Forschungszulage und die zusätzlichen Fördermöglichkeiten sollen die Innovationskraft Deutschlands stärken. Unternehmen erhalten nun höhere Erstattungen und ein breiteres Förderspektrum für ihre FuE-Aktivitäten. Rückwirkende Anträge und professionelle Beratungsdienstleistungen erleichtern den Prozess für anspruchsberechtigte Betriebe.






