Matthias Hundt widerruft Rücktritt – doch der Berliner Senat drängt auf Entlassung
Emma HerrmannMatthias Hundt widerruft Rücktritt – doch der Berliner Senat drängt auf Entlassung
Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, nimmt seinen Rücktritt zurück
Der Schritt folgt auf wachsende Verärgerung über das, was er als haltlose Gerüchte und Vorwürfe bezeichnete. Unterdessen häufen sich rechtliche und finanzielle Probleme um eines seiner früheren Unternehmen, die SDC Sachsen Digital Consulting GmbH.
Am 25. November 2025 wurden gegen die SDC Sachsen Digital Consulting GmbH Insolvenzverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt nun gegen Matthias Hundt im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Unternehmens. Unabhängig davon hat die Deutsche Rentenversicherung eine Prüfung eingeleitet, um ausstehende Beitragszahlungen im Zusammenhang mit der Firma zu überprüfen.
Hundt hatte zunächst seinen Rücktritt von seinem Regierungsamt erklärt, diesen später jedoch zurückgenommen. Als Gründe nannte er anhaltende Spekulationen und unbegründete Anschuldigungen. Dennoch treibt der Berliner Senat die Pläne für seine Entlassung voran – eine endgültige Entscheidung wird für Dienstag erwartet.
Obwohl Hundt bis Herbst 2024 als externer Geschäftsführer bei der SDC tätig war, hielt er keine Anteile am Unternehmen. Seine Abfindung, falls die Entlassung durchgesetzt wird, würde sich auf etwa 72.000 Euro belaufen – das entspricht sechs Monatsgehältern.
Die Insolvenz der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH hat sowohl ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren als auch eine Rentenprüfung ausgelöst. Hundts politische Zukunft bleibt ungewiss, da der Senat bald über seine Abberufung abstimmen wird. Im Falle einer Entlassung stünde ihm eine Abfindung von rund 72.000 Euro zu.






