Google Fonts führt zu DSGVO-Verstoß: Münchner Gericht verurteilt Website-Betreiber
Leon SchmidtGoogle Fonts führt zu DSGVO-Verstoß: Münchner Gericht verurteilt Website-Betreiber
Ein Münchner Landgericht hat zugunsten eines Klägers entschieden, der einen nicht namentlich genannten Website-Betreiber wegen Verstößen gegen den Datenschutz verklagt hatte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die automatische Übermittlung der IP-Adresse eines Besuchers an Google durch die Nutzung von Google Fonts. Das Gericht bewertete diese Praxis als rechtswidrig nach europäischem Datenschutzrecht.
Der Kläger argumentierte, der Website-Betreiber habe seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google weitergegeben. Dies sei geschehen, weil die Seite Google Fonts nutzte, das eine Verbindung zu Googles Servern herstellt, um Schriftarten zu laden. Das Gericht bestätigte, dass dies einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Klägers darstelle.
In der Begründung hieß es, eine solche Datenweitergabe stelle einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Zudem verwies das Gericht darauf, dass Google Fonts auch ohne Verbindung zu Google genutzt werden könne – die unnötige Übermittlung verstoße daher gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kläger erhielt 100 Euro Schadensersatz und ein Unterlassungsgebot.
Das Urteil unterstreicht die Risiken der automatischen Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte. Website-Betreiber könnten künftig mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie ähnliche Praktiken anwenden. Der Fall setzt ein Präzedenz für eine strengere Durchsetzung der Datenschutzbestimmungen.






