13 March 2026, 14:18

Gericht verschärft YouTube-Werbekennzeichnung: Influencer müssen transparenter werden

Ein Mann im Anzug und Krawatte spricht vor einer Wand in ein Mikrofon, wahrscheinlich in Reaktion auf die Nachricht über einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Internets.

Gericht: YouTube-Werbung muss klar als solche gekennzeichnet werden - Gericht verschärft YouTube-Werbekennzeichnung: Influencer müssen transparenter werden

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass YouTube-Videos mit bezahlten Werbeinhalten deutlichere Kennzeichnungspflichten erfüllen müssen. Das Landgericht Bamberg urteilte, ein Video, das eine Handelsplattform bewirbt, verstoße gegen die EU-Offenlegungsvorschriften. Die Entscheidung unterstreicht die verschärften Anforderungen an Influencer-Marketing im Rahmen des Digital Services Act (DSA).

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Video, das eine Finanzhandelsplattform bewarb. Zwar hatte der Ersteller einen zehnsekündigen Hinweis eingeblaut, doch das Gericht hielt dies für unzureichend, um die nötige Transparenz zu gewährleisten. Auch die bloße Nennung des Sponsors in der Videobeschreibung wurde als nicht ausreichend bewertet.

Die Richterin betonte, dass Werbekooperationen innerhalb des Videos selbst klar erkennbar sein müssen. In der Begründung verwies das Gericht auf den DSA der EU, der für bezahlte Inhalte volle Transparenz verlangt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da das Verfahren (Aktenzeichen 1 HK O 19/25) in der Berufungsinstanz weiterverhandelt werden kann.

Zu einer Stellungnahme YouTubes gegenüber dem Urteil lagen keine Angaben vor. Das Gericht konzentrierte sich auf den konkreten Verstoß und nicht auf allgemeine Durchsetzungstrends in Europa.

Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie YouTube-Creator:innen in der EU künftig gesponserte Inhalte kennzeichnen müssen. Videos benötigen demnach auffälligere Werbekennzeichnungen, um den Werberegeln zu entsprechen. Der Fall bleibt vorerst in Prüfung, sodass weitere rechtliche Entwicklungen möglich sind.

Quelle