Familie Schönbächler verklagt Stubete Gäng wegen unerlaubter Nutzung ihres Familienspruchs
Johanna SchwarzFamilie Schönbächler verklagt Stubete Gäng wegen unerlaubter Nutzung ihres Familienspruchs
Die Familie Schönbächler, bekannt aus der SRF-Serie "Auf und davon", wirft der Schweizer Band Stubete Gäng vor, ohne Erlaubnis ihren privaten Familienspruch im Lied "Richi" verwendet zu haben. Im Mittelpunkt des Streits steht die unerlaubte kommerzielle Nutzung eines Zitats des verstorbenen Hermann Schönbächler, wodurch nach Ansicht der Familie deren Privatsphäre – insbesondere die ihres minderjährigen Sohnes – verletzt werde.
Die öffentliche Reaktion fällt gespalten aus: Während einige die Bedenken der Familie unterstützen, hinterfragen andere den Zeitpunkt der Beschwerde, Jahre nach Veröffentlichung des Songs.
Die Schönbächlers erhoben erstmals Einspruch, als sie entdeckten, dass "Richi" nicht nur Hermann Schönbächlers Stimme, sondern auch den Familienspruch enthält. Sie betonen, weder um Erlaubnis gefragt noch für den Verkauf von Fan-Artikeln entschädigt worden zu sein. Die Nutzung des Songs als Torhymne in Eishockey-Stadien verstärkte die Verbreitung und damit die Verärgerung der Familie zusätzlich.
Als Konsequenz fordert die Familie, den Titel auf YouTube melden zu lassen. Trotz ihrer Mitwirkung in der SRF-Dokumentation hätten sie stets versucht, ihre Kinder vor medialer Aufmerksamkeit zu schützen, so ihre Begründung. Kritiker hingegen argumentieren, die Familie habe durch ihre Teilnahme an der Serie ihre Geschichte ohnehin öffentlich gemacht und müsse mit einer weiteren Verbreitung rechnen.
Befürworter der Band halten den Vorwurf für verspätet, da der Song bereits seit Jahren verfügbar sei. Andere erkennen das Recht der Familie auf Privatsphäre an – besonders im Hinblick auf den minderjährigen Sohn – und sehen in der kommerziellen Verwertung des Zitats einen Verstoß. Einige Beobachter vermuten, dass frühere Gespräche zwischen beiden Seiten Grenzen hätten klären und den Konflikt hätten vermeiden können.
Der Streit bleibt vorerst ungelöst: Die Familie Schönbächler pocht auf Respekt vor ihrer Privatsphäre und die Löschung des Songs, während Stubete Gäng bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen Stellung genommen hat. Unklar bleibt damit auch die ursprüngliche Absicht hinter der Verwendung des Zitats.
Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen Personen des öffentlichen Lebens und der unerlaubten Nutzung persönlicher Inhalte in kommerziellen Werken.






