Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Konsequenzen
Johanna SchwarzDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Konsequenzen
Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung strengerer Lohntransparenzgesetze verpasst. Die neuen Vorschriften, die der Bekämpfung von Lohnungleichheit dienen sollen, hätten eigentlich bis Montag in Kraft treten müssen. Aktuelle Daten zeigen, dass Frauen im Land weiterhin 15,6 % weniger pro Stunde verdienen als Männer.
Die EU-Richtlinie zur Lohngerechtigkeit wurde 2023 verabschiedet und setzte eine Umsetzungsfrist bis zum 7. Juni 2026. Die deutsche Regierung hatte sich damals jedoch bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Nun, nach Ablauf der Frist, bleibt das Land hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück.
Laut der Richtlinie müssen Arbeitgeber künftig in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter offenlegen. Zudem ist es ihnen untersagt, Bewerber nach ihren früheren Einkünften zu fragen. Beschäftigte erhalten das Recht, Informationen über die durchschnittlichen Vergütungen für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anzufordern. Größere Unternehmen – also solche mit 100 oder mehr Mitarbeitern – müssen regelmäßig Berichte über ihre geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede veröffentlichen.
Die Europäische Kommission hat gewarnt, dass Deutschland wegen der Verzögerung mit einem Vertragsverletzungsverfahren rechnen muss. Beamte gehen nun davon aus, dass die Gesetze voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten werden. Derweil liegt der durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohnunterschied in der EU bei 11,1 % – und damit unter dem aktuellen Wert Deutschlands.
Die verpasste Frist macht Deutschland anfällig für rechtliche Schritte seitens Brüssel. Sobald die Regeln umgesetzt sind, werden Unternehmen gezwungen sein, Lohnungleichheiten offener zu offenbaren. Bis dahin dürfte die Kluft zwischen den Einkommen von Männern und Frauen weiter bestehen.






