28 March 2026, 20:19

Bundesgerichtshof urteilt: Bauer bekommt volle Reparaturkosten für mangelhaften Silo

Nahaufnahme einer gebrochenen, verwitterten Straßenoberfläche mit tiefen, breiten Rissen und rauer, unebener Textur.

Bundesgerichtshof urteilt: Bauer bekommt volle Reparaturkosten für mangelhaften Silo

Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo ist mit einem richtungsweisenden Urteil des höchsten deutschen Gerichts beendet worden. Im Mittelpunkt des Falls stand die Klage eines Landwirts gegen ein Bauunternehmen wegen Mängel an einer 2010 errichteten Überfahrtsiloanlage. Nach Jahren des Berufungsverfahrens gab der Bundesgerichtshof dem Bauern recht und verurteilte den Bauunternehmer, die vollständigen Reparaturkosten zu tragen.

Der Silo war im September 2010 fertiggestellt worden, wies jedoch bald schwerwiegende Mängel auf: Es bildeten sich Risse in der Konstruktion, die Oberflächen wurden uneben, und der Beton erwies sich als fehlerhaft. Bereits 2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um die Schäden zu dokumentieren.

2015 reichte der Bauer Klage ein und forderte 120.000 Euro für die Sanierung. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Doch das Oberlandesgericht Nürnberg kürzte die Entschädigung später um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt habe den Silo jahrelang genutzt und trage daher eine Mitschuld.

Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof, der am 27. November 2025 sein Urteil fällte. Die Richter hoben die gekürzte Zahlung auf und entschieden, dass der Bauunternehmer die Mängel vollständig beheben muss – unabhängig davon, wie lange der Silo in Betrieb war oder in welchem Zustand er sich nach der Reparatur befinden würde. Das Gericht betonte, der Landwirt habe Anspruch auf die ursprünglich zugesicherte mangelfreie Anlage.

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Dieses Urteil ist Teil eines größeren Wandels im deutschen Baurecht. Aktuelle Entscheidungen begrenzen die Kostenminderung bei "Neu für Alt"-Ersatzleistungen, erweitern die Möglichkeiten der Ersatzvornahme, wenn Handwerker Mängel nicht beheben, und stellen klar, dass Architekten und Bauunternehmen nicht automatisch gemeinsam für übersehene Fehler haften. Die Entwicklung deutet auf eine strengere Haftung für Baufirmen hin – ein Bruch mit früheren, großzügigeren Urteilen.

Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs erhält der Landwirt nun die vollen 120.000 Euro für die Reparatur. Die Entscheidung schafft zudem einen Präzedenzfall: Künftig wird es für Bauunternehmen schwieriger, sich der vollen Verantwortung für mangelhafte Arbeiten zu entziehen. Klagen wegen Baumängeln werden nun an strengeren rechtlichen Maßstäben gemessen.

Quelle