Bayern führt 2026 den Wasserpfennig für Grundwasserentnahmen ein
Bayern führt ab Juli 2026 Abgabe auf Grundwasserentnahme ein
Ab Juli 2026 erhebt Bayern eine neue Gebühr auf die Entnahme von Grundwasser, den sogenannten Wasserpfennig. Mit dieser Abgabe sollen landesweit Projekte zum Schutz der Gewässer finanziert werden. Die Entscheidung folgt jüngsten Änderungen des Bayerischen Wassergesetzes, die der Ministerrat im Juli dieses Jahres gebilligt hat.
Der Wasserpfennig ist in Deutschland kein neues Konzept. Baden-Württemberg führte ihn bereits 1988 ein, Berlin und Hamburg zogen 1989 nach. Sachsen-Anhalt folgte 2011 mit einer eigenen Regelung. Da jedes Bundesland die Höhe der Abgabe selbst festlegt, gibt es bundesweit unterschiedliche Sätze.
Aktuell liegen die Gebühren für die Grundwasserentnahme zwischen null und 31 Cent pro Kubikmeter. Bayern hat den genauen Satz für 2026 noch nicht bekannt gegeben, und mit einer bundesweit einheitlichen Regelung ist vor 2030 nicht zu rechnen. Die Einnahmen fließen in den Schutz der Wasserressourcen und die Verbesserung der Infrastruktur.
Die Entscheidung des Bayerischen Kabinetts im Juli markiert einen Kurswechsel und bringt das Land in Einklang mit anderen Bundesländern, die bereits ähnliche Abgaben erheben. Der Schritt spiegelt wachsende Sorgen um die Nachhaltigkeit der Wasservorräte und den Bedarf an langfristigen Finanzierungslösungen wider.
In weniger als zwei Jahren tritt der neue Wasserpfennig in Kraft. Unternehmen und Haushalte, die Grundwasser fördern, werden über diese Gebühr einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Die genauen finanziellen Auswirkungen bleiben jedoch unklar, bis Bayern die endgültige Preissystematik festlegt.






