Bayern droht Berlin mit Klagen gegen geplante Wohnungsenteignungen
Bayern hat angekündigt, rechtlich gegen die möglichen Enteignungen von Wohnungsunternehmen durch Berlin vorzugehen. Die Staatsregierung hat bereits eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um sich gegen die Pläne zu stellen. Florian Herrmann von der CSU bezeichnete das Vorhaben als „ideologisch getriebenes Projekt“, das keinen neuen Wohnraum schaffen werde.
Die Berliner Regierungskoalition aus CDU und SPD hatte im März ein Gesetz verabschiedet, das Vermögenswerte in öffentliches Eigentum überführen soll. Allerdings schließt das Gesetz die Enteignung großer Wohnungsvermieter ausdrücklich aus. Auch Kai Wegner, Spitzenkandidat der CDU in Berlin, lehnte die Idee auf dem Parteitag der vergangenen Woche ab.
Bayern argumentiert, dass die vorgesehene Entschädigung für Enteignungen – die bei 40 bis 60 Prozent des Marktwerts liegen soll – verfassungswidrig sei. Der Freistaat warnt zudem, dass die „Kollateralschäden“ solcher Maßnahmen die Finanzmärkte über Berlin hinaus destabilisieren könnten. Herrmann kündigte an, Bayern werde Verfassungsbeschwerde einreichen, falls der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus die Enteignungen umsetzen sollten.
Bayern will den Plänen Berlins „grundsätzlich entgegenstehen“ und verweist auf die „Auswirkungen dieser im Kern sozialistischen Methoden“ auf andere Bundesländer. Herrmann betonte, der Freistaat werde notfalls den Weg zum Bundesverfassungsgericht beschreiten.
Die Haltung Bayerns könnte zu einem juristischen Machtkampf mit Berlin über die Wohnungspolitik führen. Der Freistaat besteht darauf, dass Enteignungen die Wohnungsnot nicht lösen, sondern sogar weiteren wirtschaftlichen Schaden anrichten könnten. Sollte Berlin die Pläne vorantreiben, werde Bayern verfassungsrechtlich dagegen vorgehen.






