30 April 2026, 00:30

Bayerischer Hobbyjäger wegen grausamer Wildschweinjagd verurteilt

Schwarz-weiß-Radierung eines Wildschweins, das Hunde in einem bewaldeten Gebiet angreift, mit Bäumen im Hintergrund und Text unten.

Bayerischer Hobbyjäger wegen grausamer Wildschweinjagd verurteilt

Hobbyjäger aus Bayern wegen umstrittenen Jagdmethoden verurteilt

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Ein Freizeitjäger aus Bayern muss eine Geldstrafe zahlen, nachdem seine umstrittenen Jagdpraktiken für Empörung gesorgt haben. Lasse Böckmann aus Cham sieht sich nun mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert, nachdem Videos seiner Wildschweinjagden öffentlich für Aufsehen sorgten. Die Behörden werfen ihm Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie jagdrechtliche Vorschriften vor.

Böckmann setzte bei seinen Jagden Hunde ein, um Wildschweine auszupowern, bevor er sie mit einem Sauerspieß tötete. Auf seinem YouTube-Kanal und in seinem Online-Shop veröffentlichte er grafische Aufnahmen, die zeigen, wie die Hunde die Tiere an Kehle, Ohren oder Rüssel packten und festhielten. Laut Ermittlern verursachte diese Methode schwere Schmerzen und Leiden bei den Tieren.

Der 30-Jährige hatte mit den Videos seine Outdoor- und Jagdausrüstung beworben. Doch seine Darstellung der Jagd stieß auf scharfe Kritik, da sie mit den ethischen Standards der meisten Jäger kollidierte. Jagdverbände argumentierten, dass sein Verhalten jahrelange Bemühungen um ein verantwortungsbewusstes und tierfreundliches Image der Jagd untergrub.

Gerichtsakten zufolge war Böckmann bewusst, dass seine Methode illegal war. Dennoch drehte und veröffentlichte er weiterhin solche Jagdszenen. Inzwischen wurde ihm der Jagdschein entzogen, und er muss nun einen Strafbefehl wegen des ungerechtfertigten Tötens eines Wirbeltiers hinnehmen.

Die Geldstrafe beläuft sich auf insgesamt 4.800 Euro, berechnet als 80 Tagessätze zu je 60 Euro. Anders als in früheren Fällen, in denen die Jägergemeinschaft intern regulierte, griff diesmal die Justiz ein, um klare Grenzen zu setzen.

Das Urteil sendet ein deutliches Signal, was als akzeptable Jagdpraxis gilt. Böckmanns Jagdschein bleibt entzogen, und seine Videos wurden von öffentlichen Plattformen entfernt. Wo interne ethische Richtlinien der Jäger versagt hatten, hat nun die Rechtsprechung klare Maßstäbe gesetzt.

Quelle