16 April 2026, 10:18

Balkon-Streit in Peiting: Bauausschuss uneinig über Erweiterung am Hauptplatz

Ein überfüllter Parkplatz vor einem Gebäude mit zahlreichen geparkten Autos.

Balkon-Streit in Peiting: Bauausschuss uneinig über Erweiterung am Hauptplatz

Ein Plan, Balkone an einem Gebäude am Hauptplatz von Peiting anzubauen, spaltet den örtlichen Bauausschuss. Die Vorschläge sehen vor, die beiden obersten Stockwerke der Westfassade zu erweitern – doch nicht alle Mitglieder unterstützen das Vorhaben. Die Bedenken reichen von Parkplatzproblemen bis hin zur optischen Gestaltung.

Das Gebäude, in dem sich das Fachgeschäft Betten Weissenbach befindet, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Oberer Hauptplatz. Der Eigentümer hatte zunächst Balkone auf der straßenseitigen Fassade beantragt, doch die Behörden lehnten dies ab, da das Grundstück der Stadt gehört. Die überarbeitete Planung sieht nun vor, die Balkone an der Westseite anzubringen – dabei ragen sie 1,45 Meter über die zulässige Grenzlinie hinaus. Obwohl dies die Vorgaben überschreitet, könnte die Behörde die Abweichung als geringfügige Ausnahme genehmigen.

In der Debatte lehnte Stadtrat Norbert Merk (CSU) den Antrag ab und verwies auf mögliche zusätzliche Parkplatzengpässe durch neue Wohnungen, die mit den Balkonen verbunden wären. Er war das einzige Ausschussmitglied, das dagegen stimmte. Michael Deibler (CSU) kritisierte das Design als "kaum akzeptabel" und stellte dessen ästhetischen Wert infrage. Andreas Barnsteiner (BVP) hingegen argumentierte, die Balkone würden die Proportionen des Gebäudes sinnvoll ergänzen.

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Bürgermeister Peter Ostenrieder räumte die Parkplatzsorgen ein, betonte jedoch, der Eigentümer halte sich an bestehende Vorschriften, um die Wohnraumnachverdichtung voranzutreiben. Christian Hack, Leiter des Bauamts, bestätigte, der Eigentümer habe zuvor andere Lösungen geprüft, bevor er sich für den aktuellen Plan entschied.

Trotz des einzigen Widerspruchs brachte der Ausschuss das Vorhaben voran. Sollte die Genehmigung erteilt werden, würden die Balkone über die Grundstücksgrenze hinausragen und den oberen Stockwerken zusätzlichen Wohnraum bieten. Die endgültige Entscheidung muss nun im weiteren Genehmigungsverfahren die Abwägung zwischen Gestaltung, Verdichtung und praktischen Belangen berücksichtigen.

Quelle