Zwei Maler ohne Papiere zu Geldstrafen und Ausreise verurteilt
Zwei Maler, die für ein lokales Unternehmen in Deutschland arbeiteten, sind zu Geldstrafen verurteilt und zur Ausreise aus dem Land verpflichtet worden. Zollbeamte stellten fest, dass beiden Männern die notwendigen Genehmigungen für die Arbeit und den Aufenthalt in Deutschland fehlten. Mittlerweile wurde ein Ermittlungsverfahren wegen ihres illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Die Kontrolle erfolgte, als Mitarbeiter des Zollamts Regensburg die Beschäftigten einer Malereifirma überprüften. Die beiden Arbeiter, 34 und 43 Jahre alt, verfügten lediglich über befristete Aufenthaltstitel, die von der Tschechischen Republik ausgestellt worden waren. Diese Dokumente berechtigten sie jedoch nicht zur legalen Beschäftigung bei einem deutschen Arbeitgeber.
Beide Männer wurden in Abhängigkeit von der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland und ihrer verdienten Einkünfte zu Geldstrafen verurteilt. Der 34-Jährige musste 2.300 Euro zahlen, während der 43-Jährige mit 300 Euro bestraft wurde. Anschließend ordneten die Behörden ihre unverzügliche Ausreise an.
Der Fall hat zu offiziellen Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts geführt. Die beiden Maler müssen Deutschland nun umgehend verlassen. Auch ihr Arbeitgeber könnte mit weiteren Konsequenzen rechnen, da er Arbeiter ohne gültige Papiere beschäftigt hatte.






