Wahlmanipulation in Düdingen: 189 fragwürdige Stimmen unter Verdacht
Emma HerrmannWahlmanipulation in Düdingen: 189 fragwürdige Stimmen unter Verdacht
Schweizer Behörden ermitteln wegen Verdachts auf Stimmensammlung bei Wahlen in Düdingen
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat Untersuchungen zu möglichen Fällen von Stimmensammlung bei den jüngsten Parlamentswahlen in Düdingen eingeleitet. Anlass dafür waren Auffälligkeiten im Wahlverhalten, die von Wahlhelfern gemeldet wurden.
Der Verdacht entstand, als das Wahlamt Dutzende Stimmzettel mit fast identischer Handschrift entdeckte. Insgesamt wurden 189 fragwürdige Stimmen bei der lokalen Wahl gezählt. Die Beamten informierten umgehend die Bezirksverwaltung der Region Sense.
Der Fall wurde nun an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung überwiesen. Nach Schweizer Recht stellt Stimmensammlung – also das Einsammeln und Einreichen fremder Wahlunterlagen durch Dritte – eine Straftat dar. Konkrete rechtliche Grundlage ist Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs.
Die Ermittler prüfen derzeit, ob die Unregelmäßigkeiten das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Bisher liegen keine näheren Angaben zu möglichen Verdächtigen oder Motiven vor.
Die Staatsanwaltschaft wird entscheiden, ob Anklage wegen des Verdachts auf Wahlbetrug erhoben wird. Ob das Wahlergebnis tatsächlich verfälscht wurde, soll sich im Laufe der Ermittlungen klären. Ein Zeitplan für den Abschluss der Untersuchungen steht bisher noch nicht fest.






