Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und stellt Behörden bloß
Leon SchmidtVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und stellt Behörden bloß
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Zuvor hatte er bereits 38 Mal unbeaufsichtigten Urlaub erhalten – stets ohne Zwischenfälle. Seine jüngste Flucht hat nun breite Besorgnis ausgelöst und wirft Fragen zur Haftpraxis auf.
Benjamin F. durfte das Gefängnis nach acht Jahren Haft verlassen. Nach den Regeln Niedersachsens können zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder erst nach zehn Jahren für solche Lockerungen infrage kommen. Doch bei ihm wurden „erleichterte Sicherheitsmaßnahmen“ gewährt, da die Gefängnisleitung in einer Verhaltensbeurteilung weder Fluchtgefahr noch die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten sah.
Während seiner Flucht besuchte er zunächst seine Mutter in Vöhrum, bevor er mit seinem Motorrad floh. Später war er in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Behörden nahmen ihn innerhalb von 24 Stunden fest und brachten ihn zurück in Haft.
Der Vorfall hat ernste Fragen aufgeworfen, wie die Flucht überhaupt möglich war. Die Öffentlichkeit reagiert empört über die Hafturlaubsregelung, die seine vorübergehende Entlassung erlaubte. Nun prüfen die Behörden die Umstände seiner Flucht und erneuten Festnahme.
