Unternehmer wegen systematischem Lohnbetrug zu Bewährungsstrafe verurteilt
Leon SchmidtUnternehmer wegen systematischem Lohnbetrug zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ein Unternehmer aus dem Kurier- und Fahrzeugdienstleistungssektor ist wegen Lohnbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn schuldig, über einen Zeitraum von fünf Jahren Arbeitszeiten verschleiert und Aufzeichnungen gefälscht zu haben. Das Urteil ist nun rechtskräftig; die Strafe beträgt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.
Der Fall wurde von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut untersucht. Die Behörden stellten fest, dass der Unternehmer die vollständigen Arbeitszeiten von 25 Mitarbeitern nicht erfasst hatte. Fahrten zu Beladestellen, Ladezeiten und Rückfahrten wurden systematisch nicht vergütet.
Zudem trug er Tagesstunden fälschlicherweise als Nachtschichten ein. Auf diese Weise konnte er steuer- und abgabenfreie Nachtzuschläge statt des regulären Lohns zahlen. Dadurch blieben Sozialabgaben unbezahlt, was den Einzugsstellen einen Schaden von über 106.000 Euro verursachte.
Das Gericht urteilte, dass der Unternehmer in 208 Fällen Lohnvorenthaltung und Veruntreuung begangen habe. Elvira Enders-Beetschen, Sprecherin des Hauptzollamts Landshut, bestätigte die Ermittlungsergebnisse. Die Behörde stehe für weitere Rückfragen zum Fall zur Verfügung.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Unternehmer eine Haftstrafe vermeidet, sofern er die Auflagen einhält. Der finanzielle Schaden für die Sozialversicherungsträger beläuft sich auf mehr als 106.000 Euro. Bisher gibt es keine öffentlichen Hinweise auf ähnliche Fälle in Bayern, die falsche Arbeitszeiterfassung oder Beitragsbetrug betreffen.






