Streit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte lehnt Ministeriumsentwurf ab
Emma HerrmannStreit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte lehnt Ministeriumsentwurf ab
Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform des Arbeitszeitrechts abgelehnt. Der vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Entwurf schlägt Änderungen bei den wöchentlichen Höchstarbeitszeiten und vertrauensbasierten Arbeitszeitmodellen vor. Connemann argumentiert, der Entwurf verstoße gegen den Koalitionsvertrag und benachteilige kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die EU-Arbeitszeitrichtlinie umzusetzen, indem statt täglicher Obergrenzen wöchentliche Höchstarbeitszeiten eingeführt werden. Die Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, die wöchentliche Arbeitszeit – einschließlich Überstunden – im Durchschnitt auf 48 Stunden pro Siebentageszeitraum zu begrenzen, berechnet über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Bei Nachtarbeit darf der Durchschnitt acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreiten.
Der Entwurf aus dem Ministerium von Arbeitsministerin Bárbel Bas sieht vor, dass flexible wöchentliche Arbeitszeitregelungen nur durch Tarifverträge möglich sein sollen. Connemann warnt, dass dadurch Millionen Beschäftigte und viele KMU von solchen Flexibilisierungsmöglichkeiten ausgeschlossen würden. Zudem kritisiert sie, dass die geplanten Regelungen zur Arbeitszeiterfassung zu mehr Bürokratie führen könnten.
Der Ministeriumsentwurf enthält zwar Zusagen, mit den Sozialpartnern in einen Dialog über die Umsetzung zu treten. Er verspricht zudem möglichst wenig Bürokratie und angemessene Übergangsregelungen für KMU.
Connemanns Ablehnung unterstreicht die Spannungen über Reichweite und Auswirkungen der Reform. Der Fokus auf Tarifverträge birgt die Gefahr, dass viele Unternehmen und Beschäftigte keine flexiblen Arbeitszeitmodelle nutzen können. Die Bundesregierung steht nun vor der Herausforderung, diese Bedenken auszuräumen und gleichzeitig EU-Konformität mit administrativer Entlastung in Einklang zu bringen.






