Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung: Fast 1.000 Nutzer:innen seit November 2024
Emma HerrmannSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung: Fast 1.000 Nutzer:innen seit November 2024
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die vereinfachte Änderung des eingetragenen Geschlechts – ohne aufwendige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen von dieser Regelung Gebrauch gemacht, darunter überwiegend Erwachsene, aber auch einige Minderjährige.
Das Gesetz sollte bürokratische Hürden abbauen: Statt komplizierter Verfahren können Betroffene die Änderung nun direkt beantragen. Wie der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler mitteilte, waren etwa 40 der 976 Antragstellenden minderjährig, wobei die meisten dieser Fälle eine Änderung von weiblich zu männlich betrafen.
Laut Landesregierung haben bisher nur vier Personen eine zweite Geschlechtsänderung vornehmen lassen. Eine erneute Anpassung ist nach einer einjährigen Wartefrist gesetzlich möglich.
Der Fachverband der Standesämter begrüßt die Reform grundsätzlich. Dennoch werden aktuell mögliche Nachbesserungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als Mann straffällig wurden, fünf Jahre warten müssten, bevor sie eine erneute Änderung beantragen dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist seit mehreren Monaten in Kraft – fast tausend Menschen haben es bereits genutzt. Zwar handelt es sich bei den Antragstellenden meist um Erwachsene, doch betrifft das Gesetz auch Minderjährige. Weitere Prüfungen und mögliche rechtliche Anpassungen könnten folgen, während Behörden die Auswirkungen evaluieren.






