Reformvorschlag: Soll Schwarzfahren in Deutschland entkriminalisiert werden?
Leon SchmidtReformvorschlag: Soll Schwarzfahren in Deutschland entkriminalisiert werden?
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform der Strafverfolgung bei Schwarzfahren
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine grundlegende Änderung im Umgang mit Schwarzfahren in Deutschland. Die aktuellen Gesetze belasteten seiner Ansicht nach das Justizsystem unnötig, ohne das Problem wirksam zu lösen. Seine Vorschläge zielen darauf ab, Bagatelldelikte umzustufen, während schwerwiegendere Verstöße weiterhin strafrechtlich verfolgt werden sollen.
Frister verweist darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Dies belege, dass das System überlastet sei und Strafrecht zu pauschal angewendet werde. Stattdessen schlägt er vor, die meisten Fälle als zivilrechtliche Vertragsverletzungen zu behandeln – ähnlich wie bei einer Vertagsverletzung im Privatrecht.
Eine vollständige Streichung des § 265a des Strafgesetzbuchs lehnt Frister zwar ab, doch eine bloße Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit hält er ebenfalls für falsch. Sein Argument: Auch bei einer Umwandlung in ein Bußgeldverfahren drohten Zwangshaft und damit letztlich doch Freiheitsentzug – was den Reformzweck unterlaufen würde. Nur wer Schranken überwinde oder gezielt täusche, solle strafrechtlich belangt werden.
Bei Schwarzfahren im Fernverkehr hingegen hält Frister strafrechtliche Konsequenzen weiterhin für gerechtfertigt. Hier seien die finanziellen Schäden für den Staat oft deutlich höher, so seine Begründung. Doch einfache Fälle ohne erschwerende Umstände sollten seiner Meinung nach nicht mehr als Straftat gelten. Sein zentrales Anliegen: Das Strafrecht solle nur dort eingreifen, wo es wirklich notwendig ist – nämlich bei besonders verwerflichem Verhalten.
Zudem zweifelt Frister die abschreckende Wirkung der aktuellen Sanktionen an. Schwarzfahren verursache zwar Kosten für den Staat, doch eine resozialisierende Wirkung habe die Praxis nicht. Stattdessen schlägt er ein System vor, in dem nur vorsätzliche und schwere Verstöße strafrechtlich verfolgt werden – was Gerichte und Gefängnisse entlasten würde.
Fristers Konzept würde die meisten Schwarzfahr-Fälle aus den Strafgerichten herausnehmen. Im Fokus blieben schwerwiegende Verstöße, insbesondere mit Täuschungshandlungen oder im Fernverkehr. Würden die Vorschläge umgesetzt, könnte dies die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen wegen geringfügiger Verstöße deutlich verringern.






