08 April 2026, 02:14

Nürnberger Gericht verurteilt Unternehmer wegen jahrelangem Lohnbetrug zu 18.000 Euro Strafe

Liniengraph, der die Anzahl der Insolvenzfälle in den Vereinigten Staaten von 1995 bis 2011 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Nürnberger Gericht verurteilt Unternehmer wegen jahrelangem Lohnbetrug zu 18.000 Euro Strafe

Ein Nürnberger Amtsgericht hat den Inhaber eines Telekommunikationsdienstleisters aus Mittelfranken wegen Lohnbetrugs und Untreue zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Das Urteil folgt auf ein über fünf Jahre andauerndes System, in dem der Geschäftsführer Löhne vorenthielt und Sozialabgaben hinterzog. Die Entscheidung des Gerichts ist nun rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.

Der Angeklagte, der zugleich Geschäftsführer eines zweiten Unternehmens war, wurde in 193 Fällen des Lohnvorenthalts und der Untreue für schuldig befunden. Über einen Zeitraum von fünf Jahren deklarierte er systematisch zu niedrige Gehälter und leitete Gelder um, die eigentlich den Beschäftigten zustanden. Um den Betrug zu verschleiern, behauptete der Inhaber fälschlicherweise, einige Mitarbeiter würden zusätzliche geringfügige Nebenjobs ausüben.

Durch die Machenschaften wurden Sozialversicherungsträger um etwa 59.000 Euro an ausstehenden Beiträgen geprellt. Die Beschäftigten blieben ohne ausreichenden Versicherungsschutz, während sich der Inhaber die vorenthaltenen Beträge einsteckte. Das Gericht verhängte eine Strafe von 360 Tagessätzen zu je 50 Euro, was die Gesamtstrafe von 18.000 Euro ergibt.

Die Ermittlungen ergaben zudem, dass der Unternehmer Lohnaufspaltungen zwischen den beiden Firmen nutzte, um das tatsächliche Einkommen der Beschäftigten zu verschleiern. Auf diese Weise konnte er das zu versteuernde Einkommen drücken und höhere Sozialabgaben umgehen.

Mit dem Urteil wird die Geldstrafe von 18.000 Euro bestätigt, und das Verfahren ist damit abgeschlossen. Der Verurteilte muss die Strafe nun zahlen, während die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge weiterhin offen sind. Betroffene Mitarbeiter können weiterhin Ansprüche auf ihre vorenthaltenen Löhne geltend machen.

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