Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Was sich 2026 für Bordelle und Straßenstrich ändert
Emma HerrmannLörrach verschärft Prostitutionsregeln: Was sich 2026 für Bordelle und Straßenstrich ändert
Lörrach führt schärfere Regeln für Prostitution ein
Nach monatelanger Vorbereitung will Lörrach die Vorschriften für die Prostitution verschärfen. Der Stadtrat stimmt am 28. April 2026 über eine überarbeitete Sperrgebietsverordnung ab. Die Änderungen sollen rechtliche Klarheit schaffen und gleichzeitig sensible Bereiche besser schützen.
Die neue Verordnung verbietet Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet. Zudem werden Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten eingeschränkt. Nur in zwei genehmigten Industriegebieten bleiben solche Einrichtungen weiterhin erlaubt.
Die lokalen Behörden arbeiteten eng mit dem Regierungspräsidium Freiburg und der Polizei zusammen, um die Regelungen auszugestalten. Hausbesuche, bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen, bleiben größtenteils legal, könnten aber bestimmten Auflagen unterliegen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen jedoch nicht unter die aktualisierten Bestimmungen.
Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht wird. Aktuell liegen in Lörrach keine neuen Anträge für Bordelleröffnungen vor.
Die überarbeitete Verordnung verschärft die Kontrollen darüber, wo prostitionsnahe Betriebe ansässig sein dürfen. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass sensible Zonen durch klarere rechtliche Rahmenbedingungen geschützt werden. Die endgültige Entscheidung fällt mit der Abstimmung des Stadtrats im kommenden April.






