Hubigs Reform: Familiengerichte sollen Gewaltopfer besser schützen können
Jana KellerHubigs Reform: Familiengerichte sollen Gewaltopfer besser schützen können
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat neue Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorgeschlagen. Der Entwurf für die Reform sieht vor, dass Familiengerichte misshandelte Eltern in bestimmten Fällen vom Umgang mit ihren Kindern ausschließen können. Ziel ist es, den Schutz für Betroffene zu stärken – selbst dann, wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtet.
Bisher müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen berücksichtigen. Hubigs Vorstoß geht jedoch weiter: Richter sollen künftig die Möglichkeit erhalten, temporäre oder dauerhafte Kontaktverbote zu verhängen. Solche Einschränkungen wären möglich, wenn das Verhalten eines gewalttätigen Elternteils die körperliche Sicherheit des anderen Elternteils gefährdet.
Die Reform sieht keine pauschalen Umgangsverbote vor. Stattdessen sollen die Familiengerichte jeden Fall individuell prüfen. In weniger schweren Fällen könnten Alternativen wie begleitete Umgangsrechte in Betracht kommen.
Der Entwurf ist Teil einer umfassenderen Initiative des Justizministeriums zur Modernisierung des Familienrechts. Erste Details wurden von der Funke-Mediengruppe veröffentlicht.
Falls die Änderungen verabschiedet werden, stünden Richtern mehr Instrumente zur Verfügung, um Opfer häuslicher Gewalt zu schützen. Die Reform würde zudem sicherstellen, dass Kinder auch dann vor schädlichen Umfeldern bewahrt werden, wenn sie nicht unmittelbar von der Gewalt betroffen sind. Den Familiengerichten bliebe dabei die Flexibilität, für jeden Einzelfall die angemessensten Maßnahmen zu bestimmen.






