Grundsteuererklärung in Landshut: Fristen enden am 31. Oktober 2022
Grundsteuererklärung in Landshut: Fristen und Hilfsangebote für Eigentümer
Eigentümer in Landshut müssen für den Bewertungsstichtag 1. Januar 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Wie das städtische Finanzamt mitteilt, stehen ab sofort Formulare und Unterstützungsangebote zur Verfügung, um den Prozess zu erleichtern.
Ab dem 1. Juli 2022 können die Formulare sowie Ausfüllhinweise digital über „MEIN ELSTER“ und „www.grundsteuer.bayern.de“ abgerufen werden. Wer die Unterlagen in Papierform bevorzugt, erhält diese persönlich im Stadthaus 2, Luitpoldstraße 29 B (Jugendamt). Die Ausgabe erfolgt dort montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr.
Die Erklärung kann sowohl elektronisch als auch in schriftlicher Form eingereicht werden. Das Abgabezeitfenster läuft vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022. Während dieser Zeit bietet das Finanzamt am selben Standort eine freiwillige Beratungshilfe an – und zwar montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr. Das Amt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass keine steuerliche Beratung geleistet wird.
Stichtag für die Abgabe ist der 31. Oktober 2022. Eigentümer müssen sicherstellen, dass ihre Erklärung bis zu diesem Datum vollständig eingereicht wird. Sowohl digitale als auch persönliche Abgabemöglichkeiten stehen zur Verfügung, um den Vorgang zu vereinfachen.






