Gericht zwingt TikTok zu nutzerfreundlicheren Einstellungen nach DSA-Klage
Johanna SchwarzVerbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei TikTok an - Gericht zwingt TikTok zu nutzerfreundlicheren Einstellungen nach DSA-Klage
Ein bayerisches Gericht hat TikTok nach einer Klage von Verbraucherschützern dazu verpflichtet, seine Benutzeroberfläche zu ändern. Das Urteil verlangt von der Plattform, den Zugang zu den Einstellungen für Empfehlungen zu vereinfachen und die Meldung illegaler Inhalte nutzerfreundlicher zu gestalten. Die Entscheidung steht im Einklang mit dem Digital Services Act (DSA) der EU, der klarere und intuitivere Steuerungsmöglichkeiten für Nutzer fordert.
Das Oberlandesgericht Bamberg stellte fest, dass das aktuelle Design von TikTok gegen die Transparenzvorgaben des DSA verstößt. Das Gericht kritisierte, dass die Option zur Meldung illegaler Inhalte hinter einem Dropdown-Menü versteckt sei, was es Nutzern erschwere, sie zu finden. Zudem urteilte es, dass die Einstellungen für das Empfehlungssystem leichter auffindbar und anpassbar sein müssten.
Verbraucherschützer hatten argumentiert, TikToks Standardalgorithmus stütze sich zu stark auf persönliche Daten, um Videos vorzuschlagen. Das Gericht gab ihnen recht und betonte, Nutzer müssten die Möglichkeit haben, sich unkompliziert gegen personalisierte Empfehlungen zu entscheiden. Stattdessen sollten sie Inhalte wählen können, die nicht auf früheren Interaktionen oder Daten basieren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und TikTok hat sich bisher weder öffentlich geäußert noch Änderungen an der Benutzeroberfläche angekündigt. Auch gibt es keine Angaben dazu, wie oder wann die geforderten Anpassungen umgesetzt werden sollen.
Die Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt bei der Durchsetzung der DSA-Vorgaben für digitale Plattformen. TikTok muss nun seine Einstellungen so anpassen, dass Nutzer ihre Empfehlungen einfach verwalten und illegale Inhalte melden können. Bis das Unternehmen handelt, bleibt das Urteil vorläufig und bedarf der endgültigen Bestätigung.






