18 March 2026, 00:42

Gericht stoppt irreführende Werbung für E-Zigaretten bei Discount-Kette

Eine Werbung mit einer Zigarettenpackung und beschreibendem Text.

Gericht verbietet Discounter-Werbeanprüche zu E-Zigaretten - Gericht stoppt irreführende Werbung für E-Zigaretten bei Discount-Kette

Ein deutsches Gericht hat einer Discount-Supermarktkette verboten, in ihren Online-Werbungen für E-Zigaretten bestimmte werbliche Formulierungen zu verwenden. Das Urteil folgt auf eine Klage der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei, die der Werbung vorwarf, die gesundheitlichen Risiken herunterzuspielen. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig, nachdem im Januar eine einstweilige Verfügung ergangen war.

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Das Oberlandesgericht Bamberg untersagte unter anderem Sätze wie "Entdecken Sie eine neue Welt köstlicher und unglaublicher Aromen" oder "eine große Vielfalt an Geschmacksrichtungen". Auch Aussagen wie "t online für alle Zielgruppen geeignet, von Vaping-Anfängern bis zu erfahrenen Nutzern" wurden blockiert. Nach Auffassung des Gerichts suggeriere selbst das Wort "geeignet", das Produkt sei harmlos – obwohl es Risiken berge.

Der Fall ist Teil einer verschärften Regulierung von E-Zigarettenwerbung in Deutschland. In den vergangenen zwei Jahren sahen sich große Händler wie Rossmann und dm-drogerie markt mit Klagen oder gerichtlichen Anordnungen konfrontiert, weil ihre Online-Werbung irreführend war oder sich gezielt an Jugendliche richtete. Rossmann musste 2024 Anzeigen zurückziehen, dm folgte 2025 mit ähnlichen Änderungen.

Das Urteil (Aktenzeichen 3 U 30/25) setzt einen Präzedenzfall für strengere Kontrollen der E-Zigarettenwerbung. Händler müssen nun auf Formulierungen verzichten, die gesundheitliche Risiken verharmlosen oder junge Verbraucher ansprechen könnten. Die Entscheidung bestätigt frühere Maßnahmen gegen andere Ketten wegen vergleichbarer Verstöße.

AKTUALISIERUNG

Netto in Meilenstein-Urteil zur E-Zigaretten-Werbung identifiziert

Der Rechtsstreit betrifft Netto (netto-online.de), das nicht im ursprünglichen Bericht genannt wurde. Das Urteil (3 UKl 30/25 e) wurde am 21. Januar 2026 nach einer vorläufigen Verfügung rechtskräftig. Das Gericht klärte, dass alle werbende E-Zigarettenwerbung online unter §19 TabakerzG verboten ist und nur faktische Produktinformationen erlaubt sind. Diese Entscheidung stärkt den regulatorischen Rahmen in Deutschland gegen irreführende E-Zigarettenwerbung.