Gericht gibt Grünen-Politikerin Schedlich in #MeToo-Streit teilweise recht
Jana KellerGericht gibt Grünen-Politikerin Schedlich in #MeToo-Streit teilweise recht
Ein Rechtsstreit zwischen zwei Grünen-Politikern ist mit einem Urteil zugunsten von Klara Schedlich beendet worden. Im Mittelpunkt des Streits standen Äußerungen, die sie über den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar gemacht hatte, gegen den in der Vergangenheit mehrfach #MeToo-Vorwürfe erhoben worden waren. Die Kontroverse hatte auch weitreichende Folgen für Gelbhars politische Karriere.
Das Oberlandesgericht Hamburg erlaubte Schedlich, bestimmte Behauptungen über Gelbhaar in ihrer eidesstattlichen Versicherung für den Rundfunksender RBB zu wiederholen. Zwar räumte das Gericht widersprüchliche Darstellungen ein, wies ihre Aussagen jedoch nicht pauschal zurück. Der RBB hatte zuvor über mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtet, wobei keine davon von Schedlich selbst stammte.
Viele dieser Vorwürfe stellten sich später als unbegründet heraus, woraufhin der RBB eine Entschuldigung veröffentlichte. Gelbhaar bestritt stets jede Schuld und bezeichnete die Anschuldigungen als falsch. Trotz seiner Dementis kostete ihn der Skandal seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025. Anfang 2025 verließ er den Bundestag endgültig.
Das Urteil bedeutet einen juristischen Erfolg für Schedlich, die damit Teile ihrer Aussage aufrechterhalten darf. Für Gelbhaar kommt der Fall zu den beruflichen Rückschlägen hinzu, die er nach Bekanntwerden der Vorwürfe erlitten hat. Die Entscheidung lässt zwar zentrale Fragen des Streits ungeklärt, bestätigt aber, dass einige von Schedlichs Aussagen wiederholt werden dürfen.






