Erding: Restaurantbesitzer wegen illegaler Beschäftigung zu 12.000 Euro Strafe verurteilt
Emma HerrmannErding: Restaurantbesitzer wegen illegaler Beschäftigung zu 12.000 Euro Strafe verurteilt
Ein asiatisches Restaurant in Erding muss rechtliche Konsequenzen tragen, nachdem Behörden wiederholt illegale Beschäftigung und Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht aufgedeckt hatten. Der Besitzer wurde nach Kontrollen, bei denen mehrere Mitarbeiter ohne gültige Papiere festgestellt wurden, zu einer Strafe von 12.000 Euro verurteilt.
Im April 2023 führte das Hauptzollamt Landshut eine Razzia in dem Restaurant durch und entdeckte zwei asiatische Staatsbürger, die ohne legale Arbeitserlaubnis beschäftigt waren. Der Fall wurde an das Amtsgericht Erding weitergeleitet, das später einen Strafbefehl gegen den Besitzer erließ.
Bei einer Nachkontrolle stellten die Behörden fest, dass sich drei weitere asiatische Staatsbürger ohne erforderliche Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhielten. Zwar legten sie Pässe und Dokumente aus anderen EU-Ländern vor, diese berechtigten jedoch nur zu Kurzaufenthalten von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Im August 2023 verhängte das Gericht gegen den Restaurantbesitzer eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Das Urteil ist nun rechtskräftig, womit das Verfahren abgeschlossen ist.
Der Fall verdeutlicht die Strafen für die Beschäftigung und Unterbringung von Arbeitnehmern ohne gültige Genehmigungen. Der Restaurantbesitzer muss die Strafe von 12.000 Euro zahlen, und die illegalen Aufenthalte der Betroffenen wurden offiziell registriert. Nach dem rechtskräftigen Urteil sind keine weiteren juristischen Schritte zu erwarten.






