11 May 2026, 02:18

Energiegemeinschaften vor dem Durchbruch – doch rechtliche Hürden bleiben

Tortendiagramm, das den globalen erneuerbaren Energieverbrauch im Jahr 2008 zeigt, unterteilt in Abschnitte für fossile Brennstoffe, Kernenergie, Wasserkraft, Warmwasserheizung, Biomasse, Solarenergie, Geothermie und Biokraftstoffe.

Energiegemeinschaften vor dem Durchbruch – doch rechtliche Hürden bleiben

Deutschland rückt näher an die Zulassung von Energiegemeinschaften heran, in denen Haushalte und Unternehmen lokal erzeugten Ökostrom gemeinsam nutzen können. Die Bundesregierung hat neue Regelungen vorgeschlagen, doch rechtliche Lücken und politische Unsicherheiten bestehen weiter. Sollten die Änderungen verabschiedet werden, könnten sie die Stromkosten senken und die Belastung des nationalen Netzes verringern.

Das Konzept der Energie-Weitergabe sollte eigentlich bereits durch eine EU-Richtlinie in deutsches Recht übernommen werden. Doch trotz der Vorgabe hat Deutschland die entsprechenden Bestimmungen noch nicht umgesetzt. Derzeit sind Energiegemeinschaften hierzulande rechtlich nicht zugelassen.

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Eine Studie des Forschungszentrums für Energiewirtschaft (FfE) zeigt ein zentrales Problem auf: Der Begriff „Energie-Weitergabe“ ist nicht klar definiert. Der Gesetzentwurf schließt zudem Haushalte und Unternehmen ohne eigene Solaranlagen aus. Forscher fordern, diese Einschränkung zu streichen.

Mitte 2024 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Vorschläge für die Energie-Weitergabe vor. Der Bundestag soll am 20. Dezember 2024 über den Gesetzentwurf abstimmen. Doch ob das Vorhaben durchkommt, ist ungewiss – keine Partei verfügt derzeit über eine stabile Mehrheit.

Würden Energiegemeinschaften eingeführt, könnten sie die Strompreise drücken und die Akzeptanz für Erneuerbare steigern. Zudem ließe sich die Netzüberlastung verringern – allerdings nur, wenn das richtige Steuerungsmodell gewählt wird. Die FfE-Studie warnt, dass die Vorteile stark davon abhängen, wie das System ausgestaltet wird.

Die Abstimmung am 20. Dezember wird entscheiden, ob Deutschland die Energie-Weitergabe einführt. Bei einer Zustimmung könnte das Gesetz Ökostrom günstiger und zugänglicher machen. Doch ohne Nachbesserungen am aktuellen Entwurf drohen viele Haushalte und Unternehmen weiterhin leer auszugehen.

Quelle