29 June 2026, 18:35

CDU-Politiker Krings zerpflückt Prostitutions-Kommission als "einseitig und realitätsfremd"

CDU-Vize Krings kritisiert Prostituiertenkommission

CDU-Politiker Krings zerpflückt Prostitutions-Kommission als "einseitig und realitätsfremd"

Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und frauenpolitischer Sprecher der Union, hat eine von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Kommission scharf kritisiert. Die Kommission prüft mögliche Reformen des deutschen Prostituiertenschutzgesetzes. Krings wirft ihr vor, ein verzerrtes Bild der Branche zu zeichnen.

Krings argumentierte, die Ergebnisse der Kommission entsprächen nicht der Realität. Er verwies darauf, dass in Deutschland lediglich 50 Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien. Seiner Ansicht nach konzentriere sich die Untersuchung auf einen kleinen, privilegierten Teil der Branche – vermutlich seien nicht mehr als zehn Prozent der Sexarbeiterinnen offiziell gemeldet.

Zudem stellte er die Glaubwürdigkeit der Kommissionsvorsitzenden infrage, die zugleich das kriminologische Institut leitet, das den Evaluierungsbericht erstellt hat. Krings bezeichnete die im Bericht aufgestellten Behauptungen als realitätsfremd, darunter die Aussagen, 25 Prozent der gemeldeten Sexarbeiterinnen hätten einen Hochschulabschluss und 80 Prozent seien krankenversichert. Er warf der Vorsitzenden vor, fragwürdige Erkenntnisse zu verbreiten und diese nun nachträglich rechtfertigen zu wollen.

Krings betonte, die CDU/CSU-Fraktion sei seit der Einsetzung des Gremiums tief enttäuscht. Es handele sich um die „einseitigste Kommission“, die er während der Regierungszeit seiner Partei erlebt habe.

Die Vorbehalte der Union werfen grundsätzliche Zweifel an den Methoden und Schlussfolgerungen der Kommission auf. Während der Bericht von einer vergleichsweise gut gebildeten und abgesicherten Belegschaft ausgeht, bezweifelt Krings die Aussagekraft und Repräsentativität der zugrundeliegenden Daten – und damit die Basis für künftige gesetzgeberische Entscheidungen im Bereich der Prostitution.

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