7.200 Euro Strafe für Bauarbeiter wegen vorgetäuschter Selbstständigkeit
Johanna Schwarz7.200 Euro Strafe für Bauarbeiter wegen vorgetäuschter Selbstständigkeit
Ein Bauarbeiter aus Regensburg wurde mit 7.200 Euro bestraft, weil er sich fälschlicherweise als Selbstständiger ausgab, während er weiterhin für dasselbe Unternehmen arbeitete. Ermittler stellten fest, dass seine angebliche Unabhängigkeit eine Scheinselbstständigkeit war – das Unternehmen bestimmte seine Arbeitszeiten, stellte ihm Werkzeuge zur Verfügung und übernahm sogar die Rechnungsstellung.
Der Mann war zunächst als Angestellter in der Baufirma tätig, bevor er sich offiziell selbstständig machte. Über ein Jahr lang teilte er sich seine Arbeitszeit auf: drei Tage als Festangestellter und zwei Tage als vermeintlich freier Mitarbeiter. Doch er verfügte weder über eigene Maschinen noch warb er für Kunden oder hatte andere Auftraggeber – er war vollständig auf die Ressourcen des Unternehmens angewiesen.
Das Zollamt Regensburg deckte die Täuschung bei einer Routinekontrolle auf. Die Beamten stellten fest, dass das Unternehmen weiterhin seine Arbeitszeiten vorgab und sogar seine Rechnungen ausstellte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bestätigte, dass es sich um einen Fall von Scheinselbstständigkeit handelte – eine Konstruktion, um Sozialabgaben zu umgehen.
Für die Behörden war dies kein Einzelfall. Bereits in einem früheren Verfahren hatte ein kosovarischer Staatsbürger durch vorgetäuschte Selbstständigkeit Sozialkassen in Höhe von über 100.000 Euro geschädigt. Die Behörden betonten, dass die Bekämpfung solcher Praktiken fairen Wettbewerb schützt und öffentliche Gelder sichert.
Das Amtsgericht Regensburg verhängte gegen den Beschuldigten eine Geldstrafe von 7.200 Euro für seine Beteiligung an dem System. Zollbeamte bekräftigten ihr Engagement, Fälle von Scheinselbstständigkeit aufzudecken und zu verfolgen. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, Missbrauch im Sozialversicherungssystem zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.






